Ja zur strengeren Strafverfolgung bei Gewalt in häuslicher Gemeinschaft
27.06.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung zu den parlamentarischen Initiativen "von Felten" an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), dass neu auch die Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung in der Ehe von Amtes wegen verfolgt wird. Hingegen lehnt er die Strafverfolgung von Amtes wegen für weniger schwere Delikte in häuslicher Gemeinschaft ab. Die parlamentarischen Initiativen "von Felten" verlangen, eine Revision des Strafgesetzbuches indem die Gewalt gegen Frauen und sexuelle Gewalt in der Ehe vom Antragsdelikt zum Offizialdelikt umgewandelt werden.
Das geltende Strafrecht verbietet die Vergewaltigung der Ehefrau und die Nötigung des Ehepartners zu einer andern sexuellen Handlung. Verfolgt wird das Verbrechen aber erst, wenn die Ehefrau Strafantrag gestellt hat. Die gewaltbetroffenen Ehefrauen haben Angst, Strafantrag zu stellen. Danach stehen sie unter starkem Druck des Täters, den Strafantrag wieder zurückzuziehen.
Hier will die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats, im Sinne zweier parlamentarischer Initivativen von Nationalrätin Margrith von Felten, Abhilfe schaffen. Sie schlägt vor, die in der Ehe begangene Vergewaltigung und sexuelle Nötigung zu Offizialdelikten zu erheben. Nach der Strafanzeige der Ehefrau soll die Tat von Amtes wegen verfolgt werden. Der Regierungsrat ist mit der Neuerung einverstanden. Diese Delikte sind so schwer, dass das Interesse des Staates an der Strafverfolgung das Interesse des Opfers am Verzicht auf ein Strafverfahren überwiegt.
Die Kommission schlägt weiter vor, die zwischen Ehegatten und hetero- oder homosexuellen Lebenspartnern begangenen einfachen Körperverletzungen, wiederholten Tätlichkeiten und Drohungen zu Offizialdelikten zu erheben. Nach Ansicht des Regierungsrats gebietet es der Opferschutz hier nicht, den Täter von Amtes wegen zu verfolgen. Zudem würde die Polizeiarbeit erschwert, weil diese Delikte nur schwer abgrenzbar wären von solchen, die weiterhin nur auf Antrag zu verfolgen sind.
Nachdem der Regierungsrat die Schaffung weiterer Offizialdelikte bei Gewalt in häuslicher Gemeinschaft ablehnt, erübrigt sich für ihn die vorgeschlagene Regelung über die Einstellung solcher Verfahren.