Kantonsrat: FIKO genehmigt Staatsrechnung 2000

07.06.2001 - Solothurn – Die Finanzkommission hat die Staatsrechnung 2000 genehmigt. Sie schliesst im operativen Bereich mit einem Defizit von 9,2 Mio Franken um 30 Mio Franken besser ab als budgetiert. Erstmals seit 10 Jahren resultiert ein operativer Finanzierungsüberschuss und die Nettoverschuldung konnte um 1,1 Mio Franken abgebaut werden. Im Weiteren stimmte die FIKO einem Kredit von 9,7 Mio Franken für den Ersatz des Informatiksystems der solothurnischen Spitäler zu.

Staatsrechnung 2000: Licht am Ende des Tunnels
Unter dem Präsidium von Hansruedi Wüthrich (FdP/JL, Lüterswil) befasste sich die Finanzkommission in Anwesenheit der Mitglieder des Regierungsrates ausführlich mit der Staatsrechnung 2000. Sie nahm mit Genugtuung vom guten Rechnungsergebnis im operativen Bereich Kenntnis. Statt eines budgetierten Defizites in der Laufenden Rechnung von 39,6 Mio Franken weist die Rechnung nur ein solches von 9,2 Mio Franken aus. Unter Berücksichtigung der Abschreibung des Bilanzfehlbetrages verbleibt allerdings immer noch ein Gesamtdefizit von 137 Mio Franken. Erstmals seit vielen Jahren resultierte ein operativer Finanzierungsüberschuss; die Nettoverschuldung des Kantons konnte um 1,1 Mio Franken auf 1,036 Milliarden Franken gesenkt werden.

Sowohl die Arbeitsgruppen, welche die Departementsrechnungen vertieft unter die Lupe genommen haben, wie auch die Gesamtkommission konnten sich von der guten Budgetdisziplin der Verantwortlichen in der Verwaltung, Schulen, Anstalten und Spitäler überzeugen. Die Kommission sprach den zuständigen Personen ihren Dank für dieses Engagement aus. Die eingeleiteten Sanierungsmassnahmen und konjunkturelle Aufhellungen trugen ein Weiteres dazu bei, dass das erfreuliche Rechnungsergebnis zustand kam. Die Kommission war sich im Klaren, dass trotz des erfreulichen Rechnungsabschlusses Euphorie fehl am Platz ist. Es bleibt immer noch ein Bilanzfehlbetrag von 648 Mio Franken abzutragen und weitere Belastungen in verschiedenen Bereichen kommen auf den Kanton zu. Die FIKO hat darum die Beratungen zur Staatsrechnung auch dazu benützt, um mit den Departementsverantwortlichen über kommende Entwicklungen zu diskutieren, welche den Voranschlag des nächsten Jahres beeinflussen werden.

Ja zu Informatikinvestitionen mit Vorbehalten
Recht lange und ausführlich hat sich die Finanzkommission mit dem Objektkredit von 9,7 Mio Franken für das Projekt "NAXOS", dem neuen Informatikprojekt zur Ablösung des bestehenden System in den solothurnischen Spitälern befasst. Regierungsrat Rolf Ritschard und die Projektverantwortlichen, insbesondere der externe Berater, erläuterten das geplante Vorgehen bei der Ersatzbeschaffung. Weil das bestehende Informatiksystem vom Lieferanten nur noch bis Ende 2002 gewartet wird, muss die Nachfolgelösung ab Januar 2003 operativ betriebsbereit sein.

Die von den Kommissionsmitgliedern vorgetragenen Bedenken mündeten letztlich auf die Frage hinaus, ob der Kantonsrat den Objektkredit beschliessen soll, bevor dass Detailkonzept und die genauen Kosten und Leistungen bekannt sind. Seitens des Departementes wurde betont, dass ein Kantonsratsbeschluss erst nach Vorliegen eines Detailkonzeptes für das ganze Projekt erhebliche Nachteile bringen würde. Der Terminplan käme ins Wanken, alle Vorarbeiten und Gespräche mit Offerenten müssten unter dem Vorbehalt der Kreditbewilligung durch den Kantonsrat geführt werden und eine Ablehnung des Konzeptes würde erhebliche Mittel in den Sand setzen. Zudem könnte auch bei dieser Variante der Kantonsrat auf das Produkt und die Kosten nicht einwirken.

Letztlich obsiegte die Einsicht, wenn auch bei einigen Mitgliedern mit gewissen Bedenken, hinsichtlich des Terminplans, dass das gewählte Vorgehen unter Abwägung aller Vor- und Nachteile wohl angemessen und verantwortbar ist. Der Objektkredit wurde mit 10 Stimmen, ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung, gutgeheissen. Um ihre finanzielle Aufsichtspflicht wahrzunehmen, will sich die Finanzkommission von der Projektleitung periodisch über den Stand des Projektes und die Kosten orientieren lassen. Im Weiteren hat sie beschlossen, für künftige Investitionsvorlagen Minimalstandards für Kennzahlen festzulegen, die bei der Beschlussfassung vorliegen müssen.

Legislatur-Finanzplanung für die FIKO wichtig
Jeweils zu Beginn einer neuen Amtsperiode muss der Regierungsrat dem Kantonsrat das Regierungsprogramm und den entsprechenden Finanzplan für die Dauer der Legislatur vorlegen. Die Finanzkommission misst der Beratung dieses Finanzplanes grosse Bedeutung zu, auch wenn dieser für das Parlament nicht verbindlich ist. Für die Kommission dient der Finanzplan aber doch als Basis für die jährlichen Vorgaben zum Voranschlag. Obwohl das Büro die parlamentarische Vorberatung von Regierungsprogramm und Finanzplan einer Spezialkommission übertragen hat, wird die FIKO das Regierungsprogramm und insbesondere den Finanzplan ausführlich beraten und im Herbst ihre Feststellungen im Parlament einbringen.