Regierungsrat für leistungsfähige Milizarmee

27.06.2001 - Solothurn - In seiner Vernehmlassung zum Armeeleitbild (ALB) hält der Regierungsrat in seinem Schreiben an das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) klar und deutlich fest, dass die Milizarmee aus staats- und wehrpsychologischen Gründen beizubehalten sei. Dies bedinge aber, dass die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Militärdienstpflichtigen milizfähig blieben. Er bejaht auch das neue Rekrutierungs-Konzept, das vorsieht die künftigen Angehörigen für Armee und Zivilschutz nur noch in ein paar wenigen Zentren in der Schweiz auszuheben.

Die sicherheitspolitische Lage, überholte Strukturen, konzeptionelle Mängel in Ausbildung und Einsatz sowie ein verändertes wirtschaftliches und gesellschaftliches Umfeld erfordern auch aus der Sicht des Regierungsrates eine Reform zur Armee XXI (A XXI). Das Konzept der A XXI im Armeeleitbild erscheint ihm deshalb als zweckmässig.

Angemessene Dienstzeit und akzeptable Belastung
Das Milizsystem unserer Armee bleibe aber nur leistungsfähig, wenn es periodisch den Veränderungen angepasst werde. Trotzdem müsse dieses Milizsystem - nach Meinung des Regierungsrates - aus staats- und wehrpsychologischen Gründen beibehalten werden. Diese Milizarmee stehe und falle aber mit der Zahl der qualifizierten Kader. Gerade die Rekrutierung für das Kader unterliege dem Gesetz des Marktes und sei nur erfolgreich, wenn die Kaderlaufbahn attraktiv ist und die Belastung dazu erträglich. Nur dies schaffe den Rahmen und den Anreiz für den Angehörigen der Armee und die Wirtschaft profitiere damit.

«Eine Verlängerung der Rekrutenschule auf 24 Wochen kann dann akzeptiert werden, wenn diese keine schwerwiegenden Nachteile hat und einleuchtend begründet werden kann,» schreibt der Regierungsrat.

Als sinnvoll erachtet der Regierungsrat auch die die Konzentration der Rekrutierung auf wenigen Zentren in der ganzen Schweiz. Klares Ziel müsse aber sein, dass die richtige Person für den Einsatz am richtigen Platz ausgewählt werde.

Im weiteren findet die geplante internationale Friedensunterstützung und Krisenbewältigung im Rahmen des Militärgesetzes die Zustimmung des Regierungsrates. Die Ausgestaltung der subsidiären Einsätze bei der militärischen Katastrophen- und Nothilfe im Inland entspricht ebenfalls seinen Vorstellungen.