Teilweise Zustimmung zur Totalrevision des Zollgesetzes

13.06.2001 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt dem Entwurf für ein totalrevidiertes Zollgesetz im Rahmen einer Vernehmlassung an die Oberzolldirektion mit klaren Vorbehalten zu. Die Vorbehalte beziehen sich auf die neue Aufgabenteilung zwischen den Kantonspolizeien und den Bundesbehörden (Zoll und Grenzwach).

Im Rahmen einer Vernehmlassung an die Oberzolldirektion hat sich der Regierungsrat zum totalrevidierten Zollgesetz geäussert. Er unterstützt die Ausrichtung der Zollvorschriften auf die Bedürfnisse eines wachsenden grenzüberschreitenden Handels. Die vorgeschlagenen Vereinfachungen und zeitgemässen Vollzugsinstrumente (zB. obligatorische elektronische Kennzeichnung des Zollgutes) beurteilt er als sachgerecht und notwendig. Im weiteren stimmt er der Beibehaltung des Gewichtszolles zu. Der Regierungsrat drückt in der Vernehmlassung seine Erwartung aus, dass der Bund die neue Verteilung der Kompetenzen zwischen Grenzwach- und Zollbehörden und den kantonalen Polizeikorps partnerschaftlich aushandelt und zudem zeitlich hinausschiebt. Zuerst sei das Ergebnis des Projektes "Überprüfung der Inneren Sicherheit der Schweiz"/USIS abzuwarten. Im Rahmen dieses Projektes werden die Eckwerte der grundsätzlichen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und zwischen den Kantonen überprüft und neu definiert.