Ja mit klaren Vorbehalten zur Revision des Lebensmittelrechts
21.03.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Departement des Innern (EDI) die geplante Revision des Lebensmittelrechts, weil die EU-Kompatibilität erhöht wird und durch eine verbesserte Systematik die Übersichtlichkeit zunimmt. Die insgesamt sehr handelsfreundliche Revision trägt einem wichtigen Grundgedanken des Lebensmittelrechts, dem integralen Verbraucherschutz, leider nur wenig Rechnung, was der Regierungsrat bedauert. Dass die Gesetzgebung über das wohl wichtigste Lebensmittel Trinkwasser und über die Trinkwasseranlagen nicht einer dringend notwendigen Gesamtrevision unterzogen wurde, bedauert der Regierungsrat ausserordentlich.
Die vielen materiellen und handelsfreundlichen Änderungen verbessern in den zehn betroffenen Verordnungen insbesondere die Situation des Grosshandels. Das im Kanton gut vertretene Gewerbe wird eher die Nachteile zur Kenntnis nehmen müssen. Bisherige in der Praxis gut handhabbare Vorschriften, welche dem Mittel- und Kleingewerbe dienen, werden verwässert. Dazu gehört die vorgesehene Streichung des Begriffes "leicht verderblich", die der Regierungsrat ablehnt. Die Erfahrung in der Praxis hat gezeigt, dass das Gewerbe insbesondere im KMU-Bereich klare Vorgaben wünscht, da dieses oft nicht über das Wissen verfügt, vage gesetzliche Vorgaben auf die Betriebsgrösse anzupassen.
Als positiv wird die Einführung der Verpflichtung zur quantitativen Angabe bestimmter Zutaten, der sogenannten "Quid-Regelung" der EU betrachtet. Damit werden sich widersprechende Vorschriften in der Lebensmittelverordnung ausgeräumt und der Schutz gegen die Täuschung wird erheblich verbessert. Der Regierungsrat bedauert es ausserordentlich, dass die Gesetzgebung über das wohl wichtigste Lebensmittel Trinkwasser und über die Trinkwasseranlagen nicht einer dringend notwendigen Gesamtrevision unterzogen worden ist, wie sie die Kantonschemiker seit Jahren fordern. Im Gegensatz zu andern Bereichen hätte die Übernahme der EU-Richtlinie 98/83 in diesem Bereich die seit langem notwendige Verbesserung gebracht.