Luftmassnahmenplan mehrheitlich positiv aufgenommen

28.03.2001 - Solothurn – 42 Organisationen haben sich mehrheitlich positiv zum Entwurf des Luftmassnahmenplan 2000 geäussert. Der Regierungsrat hat das Vernehmlassungsergebnis zur Kenntnis genommen und die Mitarbeit verdankt. Das Amt für Umwelt wird nun die einzelnen Massnahmen aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses, zusammen mit seinen Partnern, überarbeiten und für deren Umsetzung konkretisieren. Der Luftmassnahmenplan soll noch vor den Sommerferien vom Regierungsrat für verbindlich erklärt werden.

Das Vernehmlassungsverfahren zum Luftmassnahmenplan 2000 (LMP) wurde Ende August 2000 eröffnet. 42 der angeschriebenen Organisationen haben sich bis Januar 2001 dazu geäussert. Grundsätzlich wird der Luftmassnahmenplan begrüsst. Positiv vermerkt wurde, dass sich der neue LMP auf den ganzen Kanton bezieht. Ebenfalls positiv beurteilt wurde die Beschränkung auf realistische Massnahmen, deren Umsetzung mit einem Controlling verbunden ist.

In fast allen Stellungnahmen wurde darauf hingewiesen, dass ein Alleingang des Kantons Solothurn nicht sinnvoll ist, und der Massnahmenplan 2000 des Kantons Solothurn in enger Zusammenarbeit mit den Massnahmenplänen der Nachbarkantone umzusetzen sei. Insbesondere ist die kantonsgrenzenübergreifende Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern, welcher sich momentan im Gleichschritt mit dem Kanton Solothurn befindet, sehr eng.

Bis Mai 2001 wird das Amt für Umwelt mit den zuständigen Stellen die Massnahmen im Lichte des Vernehmlassungsergebnisses und den Abstimmungsresultaten zu den Energievorlagen des Bundes überprüfen, zusammenfassen, neu formulieren und auch konkretisieren. Insbesondere sollen im Sinne bereits angelaufener Projekte die Massnahmen "Strategie für Einkaufszentren/publikumsintensive Anlagen" und "Überprüfung der kommunalen Nutzungsplanungen" zu einer Massnahme "Koordination Verkehrsentwicklung/Siedlungsentwicklung" (Fahrten- bzw. Fahrleistungsmodell) zusammengefasst werden. Die Konkretisierung der Massnahmen wird vor allem die Bezeichnung der Akteure, Handlungsanweisungen und den Vollzugszeitplan inkl. Controlling beinhalten. Die Mechanik für Mutationen/Änderungen des Massnahmenplanes im Sinne einer rollenden Planung soll aufgezeigt werden.

Bei den Massnahmen, die überregional resp. national koordiniert werden müssen, wird der Handlungsbedarf an Vorstössen beim Bund via Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz der Kantone und via eidg. Parlamentarier aufgezeigt.

Der überarbeitete Luftmassnahmenplan 2000 soll bis zu den Sommerferien durch den Regierungsrat als verbindlich erklärt werden.