Neue Verordnung über den Katasterwert
22.03.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat stellt dem Kantonsrat Antrag auf Erlass einer neuen Verordnung über den Katasterwert. Ziel ist es, die Katasterwerte verkehrswertorientiert und rechtsgleich in einem einfachen Verfahren festlegen zu können.
Die geltenden Katasterschätzungen beziehen sich auf den 1. Januar 1970 als Stichtag. Die seither eingetretene Teuerung wird ebensowenig berücksichtigt wie die unterschiedlichen Preisentwicklungen in den Regionen. Die Katasterwerte betragen daher durchschnittlich nur rund einen Drittel der Verkehrswerte. Damit ist eine gesetzeskonforme und rechtsgleiche Besteuerung der Grundeigentümer unter sich und gegenüber Personen ohne Grundeigentum nicht mehr gewährleistet. Die neue Verordnung will diese Mängel beheben.
Ein solcher Versuch ist im Jahre 1997 in einer Volksabstimmung gescheitert. Der Kantonalverband solothurnischer Hauseigentümervereine hatte das Referendum ergriffen. In der Folge hat der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Wirtschaft, der Hauseigentümer, der Mieter und der Verwaltung eingesetzt. Diese hat Bewertungsregeln für eine einfache Festlegung der Kataster- und der Mietwerte erarbeitet. Diese Regeln wurden in der Verordnung weitgehend übernommen. Dazu gehören die Grundsätze, dass bei Einfamilienhäusern nebst dem Substanzwert auch der Ertragswert zu berücksichtigen ist und dass überbautes Land und ein angemessener Umschwung wesentlich tiefer zu bewerten sind als unüberbautes Land. Die Landwerte sind für jede Gemeinde gesondert festzulegen. Den vom Katasterwert abzuleitenden Steuerwert eines Grundstückes bestimmt der Kantonsrat.
Die Mietwerte sollen individuell und nicht mehr schematisch in Prozenten der Katasterwerte festgelegt werden. Aufgrund der Erfahrungen bei der Volksabstimmung 1997 hat der Regierungsrat nebst dem Entwurf der Verordnung über den Katasterwert als Ausnahme auch die Verordnungen über den Landwert sowie über den Mietertrag, den Wohnwert und den Mietwert der eigenen Wohnung im Entwurf beschlossen. Dabei stützt er sich auf Ergebnisse umfangreicher Erhebungen zu Landpreisen und Mietzinsen. Die in die Kompetenz des Regierungsrates fallenden Verordnungen werden dann in Kraft treten, wenn die Verordnung über den Katasterwert nicht geändert wird. Dank diesen Beschlüssen lassen sich die neuen Kataster- und Mietwerte berechnen.
Im Ergebnis werden die neuen Katasterwerte rund 70 Prozent der Verkehrswerte betragen. Mindestens in dieser Höhe sind die Steuerwerte festzulegen. Die Mietwerte, die zur Zeit rund 60 Prozent der Marktwerte betragen, sollen im Durchschnitt nicht angehoben werden. Im Einzelfall jedoch kann es zu einer Erhöhung oder zu einer Senkung des Mietwertes führen. Der Staatssteuermehrertrag infolge der neuen Katasterwerte wird auf 3 Mio. Franken geschätzt. Im Gegenzug soll der Vermögenssteuertarif so gesenkt werden, dass sich bei den Vermögenssteuern ein Minderertrag von rund 2,5 Mio. Franken ergeben wird. Entsprechende Belastungsänderungen werden sich auch bei den Gemeindesteuern ergeben.