Vernehmlassung zur Teilrevision des Steuergesetzes lanciert
22.03.2001 - Solothurn – Das Steuergesetz soll auf das Jahr 2003 hin revidiert werden. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Wirtschaftsstandort Solothurn zu stärken und die natürlichen Personen gezielt zu entlasten, ohne damit die Sanierung der Staatsfinanzen zu gefährden. Der Regierungsrat lädt alle Interessierten ein, sich bis Ende Juni zum Revisionsentwurf vernehmen zu lassen.
Es war ein langjähriges Ziel der solothurnischen Steuerpolitik, die Steuerbelastung auf das schweizerische Mittel zu senken. Das Ziel wurde 1995 im gewogenen Durchschnitt erreicht. Sowohl bei den juristischen wie auch bei den natürlichen Personen gibt es jedoch Gruppen, deren Steuerbelastung stark unter bzw. stark über dem schweizerischen Mittel liegt. Da viele Kantone ihre Steuergesetze auf das Jahr 2001 hin geändert und damit Steuererleichterungen verbunden haben, dürfte die Belastung im Kanton Solothurn inzwischen jedoch über dem schweizerischen Mittel liegen. Mit gezielten Entlastungen will der Regierungsrat eine Annäherung für alle natürlichen Personen an das schweizerische Mittel erreichen, für die juristischen Personen leicht darunter kommen. Solothurn soll ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftskanton bleiben.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Tarife für mittlere und höhere Einkommen gesenkt, ebenso der Grenzsteuersatz in den oberen Bereichen. Der Kinderabzug wird um 25 Prozent auf 5500 Franken erhöht. Die übrigen Sozialabzüge werden in geringerem Ausmass erhöht.
Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge werden neu nicht mehr zu einem Fünftel sondern zu einem Viertel des ordentlichen Tarifs besteuert. Damit wird die Steuerbelastung für Kapitalleistungen jener für Renten angenähert.
Die Senkung des Vermögenssteuertarifs wird vom Inkrafttreten einer neuen Verordnung über den Katasterwert abhängig gemacht.
Die Personalsteuer beträgt weiterhin 20 Franken. Sie wird neu bei Verheirateten nicht nur einmal, sondern von jedem Ehegatten erhoben.
Bei den juristischen Personen soll ein proportionaler Tarif von neun Prozent den bisherigen renditeabhängigen Gewinnsteuertarif ersetzen, wobei die ersten 100'000 Franken Reingewinn nur mit fünf Prozent belastet werden.
Die Kapitalsteuer soll in zwei Schritten bis zum Jahr 2005 um einen Drittel auf 1,2 Promille gesenkt werden.
Bei Holding-Domizil- und Verwaltungsgesellschaften wird der Kapitalsteuertarif von 0,2 Promillen beibehalten, bei einem 50 Mio. Franken übersteigenden Kapital aber stark reduziert.
Die Sicherung der Grundstückgewinnsteuern durch ein gesetzliches Pfandrecht wird vereinfacht. Der Steueraufschub bei Umwandlung, Zusammenschluss oder Teilung wird neu allen juristischen Personen gewährt, nicht nur den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. In verschiedenen Bereichen wird kantonales Recht mit dem Bundesrecht harmonisiert.
Das Steuerregister wird wieder öffentlich zugänglich gemacht.
Besoldungen von Lehrern, die nicht in der Schulgemeinde wohnen, sollen nicht länger zwischen der Wohn- und der Schulgemeinde ausgeschieden werden. Der Nettoertragsausfall beläuft sich für den Kanton auf 18 Mio. Franken im Jahr 2003, auf 20 Mio. Franken im Jahr 2005.
Für die Revision des Steuergesetzes werden somit die Mittel eingesetzt, die ansonsten für den Ausgleich der kalten Progression voraussichtlich hätten eingesetzt werden müssen. Der nächste Ausgleich der kalten Progression erfolgt, wenn die Teuerung seit dem Inkrafttreten der Steuergesetzrevision 7 Prozent erreicht oder überschritten hat.
Die Vernehmlassungsunterlagen können beim Rechtsdienst des Kantonalen Steueramtes bezogen werden (Tel. 032 627 87 02 und 03; E-Mail: steueramt.so@fd.so.ch).