Verordnungen zum Eidg. Heilmittelgesetz - Ja im Grundsatz

07.03.2001 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt den geplanten Verordnungen zum Eidgenössischen Heilmittelgesetz im Grundsatz zu. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Gesundheit verlangt er jedoch in bestimmten Bereichen praktikablere Lösungen.

Mit dem eidgenössischen Heilmittelgesetz soll u.a. die Bewilligungskompetenz für patientenbezogene Ausnahmebewilligungen für die Behandlung seltener Krankheiten an den Bund übergehen. Dafür müssen der Bedarf ausgewiesen, die Sicherheit gewährleistet und die behandelnde Fachperson kompetent sein. Heute erteilt das kantonale Gesundheitsamt diese Bewilligungen. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes muss - so fordert der Regierungsrat - aber unbedingt festgelegt sein, wie diese Bewilligungen künftig erlangt werden können.

Der Regierungsrat vermisst in den Verordnungsentwürfen eine entsprechende Regelung. Der Regierungsrat verlangt in seiner Antwort auf die Vernehmlassung auch, dass die Verpackung der Arzneimittel so zu gestalten ist, dass die Verwechslungsgefahr herabgesetzt wird. Hier müsse das Risiko herabgesetzt werden. Es sei von Nachteil, wenn Herstellerfirmen Medikamentenverpackungen nach einem einheitlichen Design gestalten. Das Risiko von Verwechslungen steige, weil unterschiedliche Präparate und verschiedene Dosierungen schlecht zu unterscheiden seien.

Noch nicht ausgearbeitet sind Verordnungen in neuen Sachgebieten und in Bereichen mit langen Übergangsfristen. Dazu gehören der Patentschutz, der Preisvergleich und die Abgabeberechtigung. Von besonderem Interesse ist hier für den Regierungsrat die Frage, ob in den Drogerien im Kanton Solothurn weiterhin alle rezeptfreien Arzneimittel angeboten werden dürfen. Laut Heilmittelgesetz ist dies möglich, sofern sonst eine flächendeckende Versorgung nicht gewährleistet ist. Hier fordert der Regierungsrat, dass der Bundesrat die Ausarbeitung dieser Verordnungen unmittelbar in Auftrag gibt.