Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Ja zum Gesetz
22.05.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Insbesondere unterstützt er das Konzept, welche dem Bundesrat die Kompetenz gibt, die Kontingentsverteilung an die Kantone innerhalb eines gesetzlichen Maximums selber zu bestimmen.
Mit der beantragten Gesetzesänderung soll das Koningent pro Kanton zum Verkauf von Ferienwohnungen an Personen im Ausland neu festgelegt werden. Der Regierunsrat stimmt den Kontingentszahlen zu, obwohl der Kanton Solothurn von der Gesetzesänderung nicht direkt betroffen ist, weil es in seinem Hoheitsgebiet keine Ferienwohnungen gibt, die dem Kontingent unterstehen könnten.
Der Regierungsrat begrüsst ausserdem einen Vorschlag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, welcher dem Bundesrat die Kompetenz zu- erteilen will, die Kontingente pro Kanton innerhalb eines gesetzlichen festgelegten Maximums von 1500 Kontingentseinheiten abschliessend festzulegen. Dadurch kann auf das alle zwei Jahre durchzuführende Verfahren zur Änderung des Gesetzes verzichtet werden.