Ja mit Vorbehalten zur Verordnung über Fernmeldedienste FDV
16.05.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat ist grundsätzlich einverstanden mit dem Entwurf zur Verordnung über die Fernmeldedienste. Das hat er in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) festgehalten. Nicht einverstanden ist er jedoch mit der vorgeschlagenen Preisobergrenze für einen analogen Telefonanschluss von 30 bis 35 Franken monatlich, was einem Aufschlag von 50 % entspricht.
Die übersichtliche Verordnung konkretisiert die im Fernmeldegesetz definierten Hauptinstrumente zur Erreichung der Ziele der Fernmeldepolitik. Ausdrücklich begrüsst der Regierungsrat die Aufnahme der ISDN-Funktionalität in die Grundversorgungspflicht ab 2003, was gewährleistet, dass die neueren Technologien auch den in Randregionen gelegenen, gerade in unserem Kanton zahlreichen kleinen und mittleren Betrieben KMU nicht vorenthalten bleiben.
Nicht einverstanden ist er aber mit der vorgeschlagenen neuen Preisobergrenze von 30 bis 35 Franken monatlich für einen analogen Telefonanschluss. Ausgehend vom heutigen Preis, der bei 25.25 Franken liegt, bedeutet dies eine Erhöhung um fast 50 %. Die Schweiz folge damit nicht einem Trend, der in den Europäischen Ländern seit der Liberalisierung des Telekom-Marktes festzustellen sei. Koste doch beispielsweise ein analoger Anschluss in Deutschland und Frankreich unter 20 Franken.
Mit der vorgesehenen Senkung der Zahl der öffentlichen Sprechstellen auf mindestens eine pro politische Gemeinde kann sich der Regierungsrat in Anbetracht der Entwicklung der Mobilkommunikation einverstanden erklären.
Gerne nimmt er zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinden bei der Standortwahl verstärkt und ohne Kostenbeteiligung einbezogen werden sollen.