Kantonsrat: FIKO stimmt Personalvorlagen zu
31.05.2001 - Solothurn – Die Finanzkommission hat an ihrer ersten Sitzung der Legislaturperiode 2001-2005 den zwei Besoldungsvorlagen für Teile der Lehrkräfte an der Volksschule und das Spitalpersonal zugestimmt. Dadurch soll die Marktkonformität verbessert werden. Sie genehmigte zudem die Weiterführung der Erleichterung der vorzeitigen Pensionierung. Im Weiteren wählte die Kommission Hansruedi Wüthrich (FdP/JL, Lüterswil) zu ihrem Präsidenten und Edi Baumgartner (CVP, Wangen) zum Vizepräsidenten.
Kommission neu konstituiert
Problemlos ging diesmal die Wahl des Präsidiums der FIKO über die Bühne. Einstimmig gewählt wurde Hansruedi Wüthrich als Präsident. Edi Baumgartner wurde als Vizepräsident bestätigt. Der neu gewählte Präsident betonte zur Einstimmung auf die kommende Arbeit die besondere Rolle der Finanzkommission innerhalb des parlamentarischen Systems. Die FIKO habe sich bisher immer durch eine hohe Streitkultur ausgezeichnet, welche von Pfarrer Ulrich Knellwolf im Gottesdienst bei der Parlamentseröffnung Anfang Mai im demokratischen System der Schweiz vermisst wird. Trotz unterschiedlicher politischer Meinungen sei es immer gelungen, zum Wohle der Sanierung der Staatsfinanzen eine gewisse "unité de doctrine" einzuhalten. Die Beziehungen der FIKO zu den Sachkommissionen, dem Regierungsrat und der Verwaltung soll nicht durch ein Gegen-, sondern möglichst durch ein Miteinander geprägt sein. Allerdings sei es Aufgabe der Kommission, gelegentlich Vorhaben zu hinterfragen und unbequeme Entscheide zu fällen, auch wenn ihr das keine Lorbeeren einbringe. Die Aufgaben der FIKO und der kantonalen Finanzkontrolle stellten Ratssekretär Fritz Brechbühl und Peter Hard in kurzen Referaten dar.
Ja zu mehr Marktkonformität in wichtigen Personalbereichen
Finanzdirektor Christian Wanner und Personalchef Walter Stäheli erläuterten den Handlungsbedarf bei den Besoldungen im Bereich der Lehrkräfte der Sekundarstufe I und den Kleinklassen sowie beim sozialen und medizinischen Personal (vor allem im Spitalbereich). Durch eine Höhereinreihung (1 Lohnklasse) der Lehrkräfte an der Ober-, Sekundar- und Bezirksschule sowie an den Kleinklassen will der Kanton die Attraktivität steigern. Die Kosten für den Kanton und die Gemeinden belaufen sich auf 1 Mio Franken pro Jahr. Daran bezahlt der Kanton 46 % oder 460'000 Franken. Im Spitalbereich soll der Minusklassenentscheid aus dem Jahre 1995 rückgängig gemacht und die Anfangslöhne erhöht werden. Dies verursacht jährliche Mehrkosten von 7,2 Mio Franken.
In der Finanzkommission blieben die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen weitgehend unbestritten. Einzelne Mitglieder kritisierten, dass in der bisherigen politischen Diskussion immer von einem Personalproblem im Pflegebereich gesprochen wurde. Nun soll aber auf der ganzen Linie, also auch bei den Ärzten und Chefärzten, eine Höhereinreihung vorgenommen werden. Ein Aufbrechen der Vorlage wurde allerdings als nicht opportun angesehen. Für die Finanzkommission ist auch klar, dass diese Sondermassnahmen nicht Tür und Tor für eine generelle Lohnerhöhung in allen staatlichen Bereichen bedeuten können. Die Besoldungsanpassungen für die Lehrkräfte passierten einstimmig und diejenigen für das Spitalpersonal aus den vorgenannten Gründen mit 2 Enthaltungen. Zustimmung fand auch der entsprechende Nachtragskredit.
Erleichterte vorzeitige Pensionierung und Flexibilität bei der Altersgrenze
Die Vorlage sieht einerseits vor, die bisherige Regelung für eine Erleichterung der vorzeitigen Pensionierung um weitere zwei Jahre zu verlängern. Gleichzeitig soll der Regierungsrat die Kompetenz erhalten, aus betrieblichen Gründen und wenn es sie Situation erfordert, Personal über die ordentliche Altersgrenze 63 ½ Jahre hinaus bis zum 65. Altersjahr arbeiten zu lassen.
Im Rahmen der Beratung dieser Vorlage gab vor allem der Umstand zu diskutieren, dass bei den Lehrkräften die Gemeinden als Arbeitgeber autonom festlegen können, ob sie ihren Lehrkräften, wenn sie vorzeitig in Pension gehen, die Überbrückungsrente bezahlen wollen. Eine Mehrheit der Kommission erachtet eine ungleiche Behandlung der Lehrkräfte als störend. Sie befürwortet an sich eine Regelung, wonach die Gemeinden gezwungen sind, die Überbrückungsrente auszurichten oder allenfalls die Lehrkräfte, wenn sie es wollen, bis 65 arbeiten zu lassen, wenn Ihnen die Überbrückungsrente verweigert wird. Seitens des Finanzdepartements wurde betont, dass alle bisherigen Versuche, eine solche Regelung durchzusetzen, am Widerstand des Einwohnergemeindeverbandes wegen der Gemeindeautonomie gescheitert seien. Die FIKO hat nun das Finanzdepartement beauftragt, Möglichkeiten vorzuschlagen, wie man das Problem in Sinne einer rechtsgleichen Behandlung lösen kann. Die Finanzkommission wird später entscheiden, ob sie in der Sache selber aktiv werden soll. Die Vorlage über die vorzeitige Pensionierung und die Flexibilisierung der Altersgrenze wurde einstimmig gutgeheissen.