Neuauflage der Gesamtverkehrsprojekte Olten und Solothurn
30.05.2001 - Solothurn - Der Regierungsrat hält, was er im Regierungsprogramm versprochen hat: er will die beiden Gesamtverkehrsprojekte in Olten und Solothurn dem Kantonsrat neu vorgelegen. Zur Erinnerung: Das Solothurner Stimmvolk hat in der Abstimmung vom 28. September 1997 den beiden Projekten zugestimmt, deren Finanzierung aber abgelehnt. Wegen der Verknüpfung der Projekte mit der Finanzierung kam eine Realisierung nicht zustande. Die Vorlage soll dem Kantonsrat für die Dezember-Session vorgelegt werden.
Der Regierungsrat hält am Grundsatz fest, dass die Projekte, welche den Kanton in den nächsten 15 Jahren insgesamt ca. 150 Mio. Franken kosten werden (der Bundesanteil beträgt 44% der anrechenbaren Kosten), nur gebaut werden, wenn die Finanzierung gleichzeitig gesichert ist. Dies soll mit der Verwendung zweckgebundener Mittel aus Treibstoffzöllen und LSVA sowie einer Erhöhung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer um 15 Prozent erreicht werden. Die Erhöhung soll gezielt für die beiden Projekte erfolgen und befristet sein. Sie macht für den Fahrer eines durchschnittlichen Mittelklassewagens ca. Fr. 45.-- im Jahr aus.
Die Projekte selber erfahren praktisch keine Aenderungen, weil sie nach wie vor als gültig und optimiert gelten können. Sowohl die Projekte als auch die Finanzierung bedürften der Zustimmung des Kantonsrates, dessen Beschlüsse dem fakultativen Referendum unterstehen. Nach dem vom Regierungsrat verabschiedeten Zeitplan soll der Kantonsrat in der Dezember-Session über die Vorlagen befinden.