Regierungsrat verabschiedet Lohn- und Pensionierungsvorlagen

16.05.2001 - Solothurn - Der Regierungsrat hat zuhanden des Kantonsrates zwei Vorlagen verabschiedet, die dringende Lohnverbesserungen für das Spitalpersonal und die Lehrkräfte der Sekundarstufe I vorsehen. Mit einer dritten Vorlage soll zudem die erleichterte vorzeitige Pensionierung verlängert und das Rücktrittsalter nach oben flexibilisiert werden.

Pflegepersonal soll aufholen
Die angespannte Arbeitsmarktsituation und die tiefen Löhne, die im Kanton im Pflegesektor bezahlt werden können, erschwert den Spitälern die Personalrekrutierung ganz erheblich. Insbesondere liegen die Anfangslöhne gegenüber den Nachbarkantonen markant im Rückstand. Nachdem verschiedene Personen aus allen Fachdisziplinen der Spitäler beim Verwaltungsgericht eine Lohngleichheitsklage eingereicht hatten und der Regierungsrat ein aufwändiges Gerichtsverfahren vermeiden wollte, hat er den Klagenden angeboten, in Lohnverhandlungen zu treten. Das Resultat dieser Verhandlungen ist ein gemeinsam erarbeiteter und von beiden Parteien akzeptierter Vorschlag, der die aktuelle Lohnsituation entschärfen könnte.

Ein Blick auf die Besoldungsrevision von 1996 zeigt, dass damals die Löhne im Pflegebereich vom Kantonsrat - gegen den Willen des Regierungsrates - generell um eine Besoldungsklasse zurückgenommen wurden, weil sonst der Kanton Solothurn in diesem Sektor in der Nordwestschweiz zum Spitzenreiter avanciert wäre. In der Zwischenzeit haben die Nachbarkantone ihre Löhne den aktuellen Marktverhältnissen angepasst und die Löhne im Kanton Solothurn teilweise deutlich überholt. Um die Konkurrenzfähigkeit der Löhne wieder zu erreichen, soll deshalb - so der Regierungsrat - der Minusklassenentscheid aus dem Jahr 1996 rückgängig gemacht werden. Zusätzlich sollen die Anfangslöhne, die auch nach dieser Lohnerhöhung noch nicht konkurrenzfähig sind, um fünf Prozent angehoben werden. Diese Massnahmen sollen auf 1. Juli 2001 in Kraft gesetzt werden und kosten rund 7,2 Mio. Franken.

Auch Lehrer der Sekundarstufe 1 sollen mehr verdienen
Bereits kurz nach Einführung des neuen Lohnsystems im Jahr 1996 wurde im Ombudsverfahren festgestellt, dass die Funktion Bezirksschullehrer eine Besoldungsklasse höher eingereiht werden müsste. Weil das neue Einreihungsgefüge nach so kurzer Zeit nicht bereits geändert werden sollte, wurde die Umsetzung dieser Erkenntnis auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Verband Lehrerinnen und Lehrer Solothurn hat im Mai 2000 dem Regierungsrat seine Sorge um die Konkurrenzfähigkeit der Anstellungsbedingungen auf der Sekundarstufe I zum Ausdruck gebracht: Offene Stellen könnten oft nur mit ungenügend ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden und zudem sei das Lohngefälle gegenüber Nachbarkantonen teilweise sehr hoch. Der Regierungsrat hat, zusammen mit dem Einwohnergemeindeverband - weil die Gemeinden diese Lehrkräfte anstellen - anfangs 2001 angeboten, in Lohnverhandlungen zu treten.

Nach kurzer Verhandlungsdauer liegt nun ein gemeinsam erarbeitetes und von allen Parteien akzeptiertes Resultat vor. Danach sollen Lehrkräfte, welche die für das Erteilen des Unterrichts an der Oberschule, an der Sekundarschule, an einer Kleinklasse oder an der Bezirksschule nötige Ausbildung abgeschlossen haben, eine Besoldungsklasse höher eingereiht werden. Damit könnte einerseits die fehlende Konkurrenzfähigkeit der Löhne zu den Nachbarkantonen etwas entschärft werden. Anderseits wird der Anreiz für Primarlehrkräfte, die Stufenausbildung zu absolvieren und an der anspruchsvollen Sekundarstufe I zu unterrichten, erhöht. Gleichzeitig kann durch die entsprechende Ausbildung der Lehrkräfte die Bildungsqualität auf dieser Stufe gehalten oder gar gesteigert werden. Diese Massnahme bringt Mehrkosten im Umfang von rund 1 Mio. Franken für die Schulgemeinden. Der Kanton subventioniert daran rund 46 Prozent.

Pensionierung flexibiliseren
Seit 1996 bietet der Kanton Solothurn seinem Personal auch die Möglichkeit der erleichterten vorzeitigen Pensionierung an. Danach haben Staatsangestellte während zwei Jahren Anspruch auf eine AHV-Ersatzrente im Umfang der maximalen einfachen AHV-Rente. Die damals im Zusammenhang mit den Sparbemühungen eingeführte Massnahme soll für weitere zwei Jahre bis vorläufig Ende 2003 verlängert werden. Gleichzeitig soll auch eine Flexibilisierung der Altersgrenze von heute 63 ½ Jahren eingeführt werden. In letzter Zeit wurde es zunehmend schwieriger, vakante Stellen mit geeigneten Personen zu besetzen. Mit der neuen Vorlage soll es deshalb ausnahmsweise möglich sein, in betrieblich begründeten Situationen das Pensionierungsalter bis zum 65. Lebensjahr hinauszuschieben. Selbstverständlich müssten die betroffene Person mit dieser Verlängerung einverstanden sein.