Revision des eidg. Bürgerrechtsgesetzes - Ja mit Vorbehalten

09.05.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nur einen Teil der vorgesehenen Änderungen beim eidg. Bürgerrechtsgesetz. Die Erleichterungen bei der Einbürgerung der zweiten und dritten Generation von ausländischen Staatsangehörigen findet seine Zustimmung. Er spricht sich aber gegen einen automatischen Erwerb des Bürgerrechts aus.

Der Regierungsrat begrüsst die in der Revision vorgesehene Erleichterung von Voraussetzungen für die Einbürgerung der jungen Ausländergeneration, weil diese zum grössten Teil integriert ist und die Schweiz in der Regel als ihre Heimat ansieht.

Hingegen lehnt er den automatischen Erwerb des Bürgerrechts der dritten Generation bei der Geburt ab. Nach Meinung des Regierungsrates braucht es ein Verfahren, bei welchem gewisse Voraussetzungen geprüft werden können. Ausserdem soll der junge ausländische Staatsangehörige mit der Verfahrenseinleitung zeigen, dass er das Bürgerrecht freiwillig erwerben will.