Vorbehalt gegen Verordnung über die Katastrophenhilfe im Ausland
30.05.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat meldet in seiner Vernehmlassung an die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit Vorbehalte zum vorgelegten Entwurf zur Verordnung über die Katastrophenhilfe im Ausland an. Insbesondere wehrt er sich gegen die geplante grundsätzliche Unterstellung der schweizerischen Katastrophenhelfer unter das Recht des Landes am Einsatzort. Die Verordnung regelt die Katastropheneinsätze im Ausland vor dem Hintergrund der Neuausrichtung von Armee und Zivilschutz bei der grenzüberschreitenden Katastrophenhilfe.
In seiner Vernehmlassung an die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit wehrt sich der Regierungsrat gegen die geplante grundsätzliche Unterstellung der schweizerischen Katastrophenhelfer unter das Recht des Landes am Einsatzort. Er verlangt vielmehr, dass alle Katastropheneinsätze im Ausland unter dem schweizerischen Recht erfolgen (Entsendeprinzip). Zudem ist der Regierungsrat der Meinung, der Bund solle jegliche Kosten der Auslandeinsätze übernehmen, also auch solche der Grenzkantone in benachbarte Gebiete. Die vorgeschlagene Lösung führe zu einer Entsolidarisierung zwischen Bund und Kantonen, bzw. zwischen Grenz- und Nichtgrenzkantonen.