Ja zum neuen Hochschulartikel in der Bundesverfassung

28.11.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst die Bestrebungen, die Reform des Hochschulwesens mit einer Verfassungsänderung zu unterstützen. Das hat er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat festgehalten. Er sieht zunehmenden Koordinationsbedarf für die Weiterentwicklung des Schweizer Hochschulsystems. Bund und Kantone sollen gemeinsam die Grundsätze zur Steuerung des Hochschulsystems festlegen.

Der Entwurf für einen neuen Verfassungsartikel in der Bundesverfassung sieht vor, dass Bund und Kantone für günstige Rahmenbedingungen der Hochschulen (Universitäten, ETH, Fachhochschulen) sorgen und ihre Politik auf dem Gebiet der Hochschulen abstimmen. Dazu sollen die Grundsätze zu wichtigen Bereichen des Hochschulwesens gemeinsam festgelegt werden.

Für den Fall, dass sich Bund und Kantone dabei nicht einigen können, soll laut Regierungsrat der Bund die nötigen Entscheidungen fällen können. Zu klären ist, wie sich die Gesamtheit der Kantone als Vertragspartner des Bundes organisieren.