Regionales Gymnasium Laufental-Thierstein - Ja zum neuem Vertrag
13.11.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat hat dem neugefassten Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn über das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein zugestimmt. Damit geht die Verantwortung für die Führung des Gymnasiums ganz an den Kanton Basel-Landschaft über. Solothurn leistet künftig Kostenbeiträge je Schüler auf der Basis des regionalen Schulabkommens. Der Zugang zu diesem Gymnasium für Schüler aus dem Thierstein bleibt unverändert offen. Der neue Vertrag soll auf Beginn des Jahres 2002 in Kraft treten.
Gemäss dem bisherigen Vertrag ist der Kanton Solothurn zuständig für Budget, Rechnungsführung und Betreuung des Schulbaus. Die Rechnungsrevision erfolgt gemeinsam durch beide Kantone. Der Kanton Basel-Landschaft erlässt die Lehrpläne, Stundentafeln und die Maturitätsprüfungsverordnung, wobei diese der Zustimmung des Kantons Solothurn bedürfen. Die Anstellung der Mitarbeitenden erfolgt durch den Kanton Basel-Landschaft nach dessen Bedingungen. Der Schulbau ist je hälftig im Besitz der beiden Kantone (Turnhallen sind zu je 1/3 im Besitz der beiden Kantone und der Gemeinde Laufen). Besucht wird das Gymnasium zurzeit von rund 46% der Schüler aus dem Thierstein und rund 54% aus dem Laufental.
Der neu gefasste Vertrag kommt den Anliegen der beiden Kantone entgegen. Führungsverantwortung und Eigentum an den Schulbauten gehen voll an den Kanton Basel-Landschaft über. Der Kanton Basel-Landschaft zahlt dem Kanton Solothurn dafür acht Millionen Franken, entsprechend seinem Anteil am Verkehrswert der Liegenschaft. Eine Vertretung aus dem Kanton Solothurn hat weiterhin Einsitz in der Aufsichtskommission. Solothurn beteiligt sich über Schulgeldpauschalen angemessen an den Kosten, und der Schulzugang für Schüler aus dem solothurnischen Bezirk Thierstein bleibt unverändert offen.
Der neue Vertrag sieht unverändert die Führung einer progymnasialen Abteilung (6.-9. Schuljahr) und einer gymnasialen Abteilung (ab 10. Schuljahr) vor. Eine Änderung erfährt hingegen das Aufnahmeverfahren. Zulassungsbedingungen und Rechtspflege sollen sich künftig nach der Rechtsordnung des Wohnsitzkantons der Schüler richten. Die beiden Kantone können so die Zulassungsbedingungen unabhängig regeln. Für Schüler aus dem Laufental kommt bereits im Jahr 2002 das im Kanton Basel-Landschaft übliche Verfahren zur Anwendung. Die Selektion erfolgt durch die Primarschule aufgrund von kantonsweiten Vergleichsprüfungen. Für die Schüler aus dem Thierstein findet im Jahr 2002 hingegen wie bisher eine Aufnahmeprüfung durch das Gymnasium statt. Ab 2003 soll die Selektion auch für die Thiersteiner Schüler durch die Lehrkräfte der Primarschule erfolgen. Die Modalitäten dazu werden derzeit vorbereitet. Der neue Vertrag soll auf Beginn des Jahres 2002 in Kraft treten.
Die Vertragsanpassung wurde von beiden Vertragskantonen gewünscht. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft verlangte die Änderung des Aufnahmeverfahrens im Sinne der Gleichbehandlung aller Baselbieter Schüler beim Übertritt von der Primarschule in den gymnasialen Bildungsgang sowie Vereinfachungen im operativen Betrieb der Schule. Seitens Solothurn wurde mit einer Massnahme des Reformprojektes SO+ ebenfalls eine Anpassung des Vertrages verlangt, um den Schulzugang der solothurnischen Schüler künftig über das Regionale Schulabkommen der NW EDK zu regeln.