Teilrevision des Steuergesetzes - Verschiebung auf 2004 beantragt

14.11.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die ursprünglich auf 2003 geplante Revision des Steuergesetzes auf 2004 zu verschieben. Im weiterhin schwierigen und unsicheren finanziellen Umfeld will er damit Zeitdruck in der parlamentarischen Beratung vermeiden. Ziel der Gesetzesänderung ist es weiterhin, den Wirtschaftsstandort zu stärken und die natürlichen Personen gezielt zu entlasten, ohne damit die Sanierung der Kantonsfinanzen zu gefährden.

Im Frühling 2001 hat das Finanzdepartement ein Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Steuergesetzes durchgeführt. Der Grossteil der eingegangenen Vernehmlassungen hat den Zielsetzungen der Regierung zugestimmt. Insbesondere die Wirtschaftsverbände erachteten aber die vorgeschlagenen Steuererleichterungen als ungenügend. Die weiterhin angespannte finanzielle Situation des Kantons lässt jedoch keinen Spielraum für weiter gehende Entlastungen zu. Durch das Steuerpaket 2001, das zur Zeit in den Eidgenössischen Räten geschnürt wird, werden dem Kanton ab 2003 jährlich zwischen 15 und 19 Mio. Franken an Bundessteueranteilen entgehen. Spätestens ab dem Jahr 2008 wird es im Kanton zusätzliche Mindererträge bei den Staatssteuern von jährlich über 20 Mio. Franken verursachen. Die wirtschaftlichen Aussichten haben sich in der letzten Zeit spürbar verschlechtert, gegen die Revision der Katasterschätzung ist das Referendum ergriffen worden, so dass mit dem erwarteten bescheidenen Mehrertrag nicht gerechnet werden kann. Und die bevorstehende Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) wird den Kanton voraussichtlich mit Dutzenden von Millionen Franken belasten.

Diese Situation hat den Regierungsrat veranlasst, die Steuergesetzrevision auf die dringend notwendigen Bereiche zu beschränken. Sie soll am 1. Januar 2004 und nicht, wie ursprünglich geplant, bereits 2003 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt dürften die Fragen der KVG-Revision und des Steuerpaketes 2001 beim Bund geklärt und im Kanton das Ergebnis zum Referendum der Katasterschätzung bekannt sein. Der Hauptgewinn ist, dass die Mindererträge von insgesamt 23.6 Mio. Franken erst ein Jahr später anfallen werden. Mit diesem Vorgehen entspricht der Regierungsrat auch einem von verschiedenen Gemeinden geäusserten Wunsch. Voraussetzung dazu ist aber, dass der nach heutigem Recht vermutlich auf 2003 notwendige Ausgleich der kalten Progression ebenfalls verschoben wird.

Gezielte Steuerentlastungen
Hauptziele der Revision ist, den Kanton Solothurn als Wohnkanton und als Lebenskanton attraktiver zu gestalten und ihn als Wirtschaftsstandort zu stärken. Daher sollen die für die Gesetzesrevision zur Verfügung stehenden Mittel nicht einfach nach dem Giesskannensystem allen zugutekommen, sondern gezielt für die Entlastung von Familien und die im interkantonalen Vergleich sehr stark belasteten Personen mit höheren Einkommen eingesetzt werden. Wie bereits im Vernehmlassungsentwurf werden die Tarife für mittlere und höhere Einkommen gesenkt, ebenso der Grenzsteuersatz in den oberen Bereichen. Der Kinderabzug wird um 25% auf 5'500 Franken erhöht, die übrigen Sozialabzüge in geringerem Ausmass ebenfalls. Der Regierungsrat hält an der Senkung der Vermögenssteuerbelastung fest, macht sie aber weiterhin davon abhängig, dass die neue Verordnung über den Katasterwert in Kraft treten kann. Um die damit verbundenen Ausfälle teilweise zu kompensieren, sollen Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge neu zu einem Viertel des ordentlichen Tarifs besteuert werden (bisher ein Fünftel). Damit wird die Steuerbelastung für Kapitalleistungen jener für Renten angenähert. Die Personalsteuer beträgt unverändert 20 Franken, soll neu aber von jeder volljährigen Person, von Verheirateten also zweimal, erhoben werden. Bei den juristischen Personen ersetzt ein proportionaler Steuersatz von neun Prozent den bisherigen renditeabhängigen Gewinnsteuertarif. Die ersten 100'000 Franken Reingewinn sollen nur mit fünf Prozent belastet werden. Damit werden kleine, vor allem gewerbliche Unternehmen weiterhin massvoll belastet. Die Kapitalsteuer wird ebenfalls gesenkt, und zwar in zwei Schritten bis zum Jahr 2006 um insgesamt einen Drittel. Der Entwurf des Regierungsrates wird für den Kanton per Saldo Mindererträge von etwa 21 Mio. Franken im Jahr 2004 und von rund 24 Mio. Franken ab dem Jahr 2006 verursachen. Die Gesamtheit der Einwohnergemeinden muss mit Ausfällen von 25 bzw. 28 Mio. Franken rechnen. Die im Vernehmlassungsverfahren geäusserten, weiter gehenden Wünsche konnten aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden. Insgesamt hätten sie allein für den Kanton nicht zu verantwortende Mindererträge von über 100 Mio. Franken jährlich zur Folge gehabt. Übrige Änderungen An den übrigen im Vernehmlassungsentwurf gemachten Vorschlägen hält der Regierungsrat grösstenteils fest. Die Sicherung der Grundstückgewinnsteuer durch das gesetzliche Pfandrecht wird vereinfacht, die Eintragungsfrist jedoch von fünf auf drei Jahre verkürzt. Besoldungen von Lehrern, die nicht in der Schulgemeinde wohnen, sollen - trotz Befürchtungen der Zentrumsgemeinden um ihre Steuererträge - nicht mehr zwischen Wohn- und Schulgemeinde ausgeschieden werden. Und in verschiedenen Bereichen wird das kantonale Recht mit dem Bundessteuerrecht weiter harmonisiert. Auf die teilweise Öffnung des Steuerregisters, wie im Vernehmlassungsverfahren vorgeschlagen, soll hingegen verzichtet werden. Zahlreiche Vernehmlassungen übten zum Teil heftige Kritik. Der Regierungsrat gewichtet die geäusserten Bedenken des Persönlichkeitsschutzes höher als die zu erwartenden Vorteile.