Verordnung über das Reisendengewerbe - Ja mit Vorbehalten

28.11.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in einer Vernehmlassung an das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement der geplanten Verordnung über das Gewerbe der Reisenden nur teilweise zu. Er vermisst überzeugende Abgrenzungskriterien, was unter den Geltungsbereich der Verordnung fällt und was nicht. Mit der Verordnung sollen die Bestimmungen vereinheitlicht werden, die für die Reisenden in der Schweiz gelten.

In seiner Vernehmlassung stimmt der Regierungsrat dem Entwurf im Wesentlichen zu. Klar ablehnend steht er den Bestimmungen für das Aufstellen von Geräten an Kilbenen (Riesenrad, Achterbahn, Autoscooter, Riesenwippe usw.) gegenüber. Der Regierungsrat vermisst überzeugende Abgrenzungskriterien, was unter den Geltungsbereich der Verordnung fällt und was nicht. Dies hängt ab von den Ausmassen der technischen Anlagen (Höhe, Breite, Tiefe).

Für Behörden bedeutet dies im Vollzug und bei Kontrollen einen erheblichen und damit unerwünschten Aufwand.

Die geplante Inkraftsetzung soll zudem frühestens im Jahre 2003 erfolgen. Die Kantone benötigen - nach Meinung des Regierungsrates - mindestens ein Jahr, um die für den Vollzug der neuen Vorschriften notwendigen Strukturen aufzubauen.

Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement hat einen Entwurf ausgearbeitet, der das Gewerbe der Reisenden regelt. Unter die Bestimmungen fällt, wer Waren oder Dienstleistungen nicht von einem festen Geschäftssitz aus anbietet. Die zum Schutze der Konsumentenschaft aufgestellten Regeln sollen in der Schweiz vereinheitlicht werden.