2,2 Prozent Teuerungsausgleich für das Staatspersonal
31.10.2001 - Solothurn - Der Regierungsrat will dem Staatspersonal auf 1.1.2002 eine Erhöhung der Teuerungszulage um 2,2 Prozent gewähren. Er wird dem Kantonsrat einen entsprechenden Antrag stellen. Mit dieser Erhöhung will er auch einen Teil des Rückstandes auf die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise ausgleichen. Im Voranschlag 2002, ist eine Erhöhung der Teuerungszulage um 1,8% eingerechnet. Die Mehrkosten für die Erhöhung auf 2,2% belaufen sich auf 2,1 Mio. Franken.
Der Regierungsrat erachtet eine Erhöhung der Teuerungszulagen in der aktuellen finanziellen Situation des Kantons um 2,2 Prozent als realistisch, angemessen und verkraftbar. Mit dieser Erhöhung, welche rund ein Prozent über der mutmasslichen Jahresteuerung 2001 liegen wird, soll auch ein Teil des Rückstandes auf die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreis ausgeglichen werden. Dadurch sollen die Löhne des Staatspersonals wieder etwas konkurrenzfähiger werden, was nach Meinung des Regierungsrates dringend nötig ist. Seit geraumer Zeit wird es immer schwieriger, die Stellen beim Staat mit qualifiziertem Personal zu besetzen. Zudem kommt es immer häufiger vor, dass Staatspersonal durch höhere Lohnangebote aus der Privatwirtschaft und anderen öffentlichen Verwaltungen abgeworben wird.
Im Voranschlag 2002, ist eine Erhöhung der Teuerungszulage um 1,8% eingerechnet. Die Mehrkosten für die Erhöhung auf 2,2% belaufen sich auf 2,1 Mio. Franken.
Seit 1993 bewilligt der Kantonsrat die Teuerungszulagen, welche auf den Löhnen des Staatspersonals ausgerichtet werden. Die schwierige Finanzlage in den letzten Jahren zwang ihn dazu, diese Zulagen nicht mehr regelmässig der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise anzupassen. Dadurch ist ein Rückstand von rund sieben Prozent entstanden. In der selben Zeit veränderten sich die Löhne real durch die Besoldungsrevision 1996 (durchschnittlich plus drei Prozent) und durch ein Sparopfer des Staatspersonals von 1,8 Prozent im Jahr 1997 um netto 1,2 Prozent nach oben. Somit besteht seit 1993 ein nachweisbarer Kaufkraftverlust der staatlichen Löhne von rund sechs Prozent.
Die Personalverbände fordern den Ausgleich der Teuerung 2001 und eine reale Lohnerhöhung von zwei Prozent, mindestens aber 3,5 Prozent Lohnerhöhung auf 1.1.2002.