Kantonsrat: FIKO stimmt Verkehrsvorlagen zu

19.10.2001 - Solothurn – Die Finanzkommission des Kantonsrates hat den beiden Verkehrsvorlagen Entlastung West und Entlastung Region Olten sowie insbesondere deren Finanzierung nach intensiver Diskussion zugestimmt. Auch das Mehrjahresprogramm 2002 - 2005 für die National- und Zufahrtsstrassen fand Zustimmung. In Bezug auf den Verteiler der Motorfahrzeugsteuern erwartet die Kommission vom Regierungsrat entsprechende Vorschläge.

Verteiler des Ertrags der Motorfahrzeugsteuern überprüft
Rechtzeitig zu den Beratungen der Verkehrsvorlagen legte die kantonale Finanzkontrolle ihren Bericht über die Überprüfung des Motorfahrzeugsteuer-Verteilers, des Treistoffzollanteils und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) vor. In den Stellungnahmen der involvierten Departemente zeigt sich, dass die Meinungen über die Rangfolge der Verteilung des Ertrags der Motorfahrzeugsteuern auseinandergehen. Beim Treibstoffzollanteil und bei der LSVA entscheidet nach Gesetz der Kantonsrat jeweils mit dem Voranschlag über den Verteiler. Die Finanzkommission hat nun den Regierungsrat beauftragt, bezüglich der Rangfolge beim Verteiler nicht zuletzt im Hinblick auf die zu erwartenden Bilanzfehlbeträge im Strassenbaufonds, Vorschläge zu unterbreiten.

Verkehrsvorlagen: Finanzierungskompromiss gutgeheissen
Die Finanzkommission befasste sich ausführlich mit der Finanzierung der Gesamtverkehrsvorlagen Solothurn und Olten, die für den Kanton - bei einem Bundesbeitrag von ca. 50 Prozent - eine Netto-Belastung von insgesamt 153,4 Mio Franken bringt. Das gesamte Investitionsvolumen beläuft sich auf 340 Mio Franken. Baudirektor Walter Straumann setzte sich vehement für die beiden Verkehrsvorlagen und ihre Finanzierung ein. Es gelte auch die flankierenden Massnahmen zu Gunsten der betroffenen Gemeinden und deren Bevölkerung nicht ausser Acht zu lassen. Die aufgezeigte Finanzierungsvariante (Erhöhung Motorfahrzeugsteuer um 15 %, Ertrag LSVA und 50 % des Treibstoffzollanteils) stelle einen Kompromiss dar, der nicht mutwillig auf Spiel gesetzt werden sollte, wenn man die im Interesse des gesamten Kantons liegenden Gesamtverkehrsprojekte realisieren wolle. Auch Finanzdirektor Christian Wanner unterstützt den in der Vorlage vorgesehenen Kompromiss. Eine noch weitergehende Belastung der allgemeinen Staatsrechnung, als dies durch die vorgesehene Zuweisung der LSVA und der Hälfte des Treibstoffzollanteils an den Strassenbaufonds schon der Fall ist, käme für ihn aber nicht in Frage.

In der eingehenden Diskussion befürworteten die Vertreter von FdP und CVP die vorgeschlagene Finanzierungsart. Der SP bereite die befristete Zweckbindung des Ertrages aus der LSVA und des Treibstoffzollanteils und somit die Preisgabe einer kantonsrätlichen Kompetenz auf lange Sicht etwas Mühe. Gemäss Strassengesetz entscheidet nämlich der Kantonsrat jährlich im Rahmen des Budgets über die Zuteilung dieser Bundesmittel. Der SVP war die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer ein Dorn im Auge und verlangte daher den Beweis, dass eine andere Finanzierung nicht möglich sei. Umstritten war auch, ob der Staatskasse die Hälfte oder nicht mehr als 4,5 Mio Franken aus dem Treibstoffzollanteil zufliessen soll. Die Kommission einigte sich mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung auf eine Formulierung, wonach jährlich die Hälfte der Treibstoffzölle der Staatskasse gutgeschrieben werden, auch wenn diese mehr als 4,5 Mio Franken ausmacht. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag mit 5 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wonach weiterhin der Kantonsrat über die Verteilung des Ertrages der LSVA entscheiden soll und diese Mittel nicht ganz auf Jahre zweckgebunden für den Strassenbaufonds zu verwenden sind. Schliesslich stimmte die Kommission den beiden Verkehrsvorlagen mit 10 Stimmen, ohne Gegenstimme und bei 1 Enthaltung zu.

Ja zum Mehrjahresprogramm
Einhellige Zustimmung fand das Mehrjahresprogramm der National- und Kantonsstrassen, inklusive flankierende Massnahmen zur A5 und Kunstbauten an Kantonsstrassen für die Jahre 2002 bis 2005. Dieses sieht Investitionen von 327 Mio Franken (Belastung Kanton 116 Mio Franken). Die Finanzierung erfolgt über die zweckgebundenen Mittel des Strassenbaufonds.
Teilrevision Gebäudeversicherungsgesetz zurückgezogen
Mit einer Änderung des Gebäudeversicherungsgesetzes wollte der Regierungsrat im Zusammenhang mit der Steuerharmonisierung (Gegenwartsveranlagungen) für die Erhebung der Feuerwehrersatzabgabe die Berechnungsbasis bei Wegzug während des Jahres neu regeln. In der Diskussion schälte sich heraus, dass die vorgeschlagene und mit dem Einwohnergemeindeverband abgesprochene Lösung wohl juristisch korrekt ist, in der Praxis aber vielen Gemeinden grossen administrativen Aufwand verursachen würde. Volkswirtschaftsdirektor Thomas Wallner zeigte sich daher bereit, die Vorlage zurückzuziehen und nach Möglichkeit eine andere Lösung zu suchen, die den geäusserten Bedenken Rechnung trägt.