Kantonsrat: GPK prüfte Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit

25.10.2001 - Solothurn – Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates (GPK) hat unter dem Präsidium von Manfred Baumann (SP, Nennigkofen), das Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit im Rahmen ihres Auftrages, in jedem Jahr einzelne Dienststellen der kantonalen Verwaltung zu prüfen, besucht.

Die GPK hat das Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit (AGS) für eine vertiefte Prüfung ausgewählt. Eine besondere Veranlassung, wie etwa Hinweise auf Unzulänglichkeiten, bestand nicht.
Die Kommission liess sich durch die Amtsleitung ein Bild vom Aufgabenbereich, von der Organisationsstruktur und den räumlichen Arbeitsbedingungen des Amtes vermitteln. Sie wird sich in einer der nächsten Sitzungen nochmals vertieft mit einzelnen Aspekten und Aufgabenbereichen des Amtes befassen.

Als wichtigste Kriterien für eine Prüfung im Rahmen des Oberaufsichtsrechts der GPK gelten: Rechtmässigkeit (Verfassungs- und Gesetzmässigkeit), Zweckmässigkeit (Angemessenheit getroffener Massnahmen, Effizienz bezüglich eingesetzter Mittel, Organisations- und Führungsstrukturen), Zielkonformität (Übereinstimmung mit dem Leitbild oder anderen politischen Programmen) und Effektivität (Wirksamkeit der Rechtsetzung und der Verwaltungstätigkeit) des Handelns der Verwaltung.