Reformen im Fachbereich Werken
24.10.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat hat die Zusammenlegung der beiden Fächer textiles und nichttextiles Werken beschlossen. Dazu wird der Fachlehrplan Werken angepasst. Der Beschluss hat keine personellen Konsequenzen. Die Lehrplanarbeit erfolgt in einer zeitgemässen Form. Erstmals wird auf der Basis eines aktuellen ausserkantonalen Fachlehrplanes ein knapper Katalog von präzisen Zielen erarbeitet.
Die Solothurner Schüler sollen auch in Zukunft einen attraktiven, zeitgemässen Werkunterricht erhalten. Deshalb soll das Fachgebiet Werken, das innerhalb des gesamten Fächerkanons einen wichtigen Stellenwert einnimmt, durch eine Reform an zusätzlicher Attraktivität und Qualität gewinnen: Die beiden bisher getrennten Fachbereiche Werken textil und nichttextil werden vereinigt und der kantonale Lehrplan entsprechend angepasst.
Die Reform wird aus zwei Gründen erforderlich: Die inhaltliche Erneuerungsnotwendigkeit ergibt sich zum einen aus dem gesellschaftlichen Wandel. Die Unterrichtsinhalte der beiden Teilfächer haben sich im Laufe der Zeit angenähert und überschneiden sich. Die Lehrplanüberarbeitung bietet eine vielversprechende Chance, bisherige und neue Unterrichtsanliegen zu einem neuen Fach Werken zu entwickeln. Zum andern führen die Entwicklungen in der Lehrerbildung dazu: Im Rahmen der gesamtschweizerischen Lehrerbildungsreform wird die Fachausbildung für das textile Werken überall in die allgemeine Lehrerbildung zur Primar- und Oberstufenlehrperson integriert. Ein Blick in andere Kantone zeigt ausserdem, dass in zwei Dritteln der Lehrpläne anderer Deutschschweizer Kantone das textile und nichttextile Werken bereits heute ein einheitliches Fach bilden.
Der Beschluss hat keine personellen Konsequenzen. Das zusammengelegte Fach Werken kann in einer langen Übergangsphase von verschieden ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet werden: Künftig ausgebildete Volksschullehrpersonen werden beide bisherigen Fachbereiche lehren. Für bisherige Arbeitslehrerinnen sowie für Primar- und Oberstufenlehrpersonen gilt zwar der neue Lehrplan. Sie werden indessen die Inhalte des Werkens in der Regel wie bisher arbeitsteilig unterrichten. Weiterbildungsveranstaltungen zur Lehrplaneinführung sollen ausserdem Gelegenheit bieten, sich mit neuen Inhalten auseinanderzusetzen. Als Übergangsmassnahme erhalten die Lehrpersonen des textilen Werkens zudem die Möglichkeit, eine Zusatzausbildung zur Primar- oder Oberstufenlehrkraft zu absolvieren. In einer späteren Phase wird beabsichtigt, freiwillige Zusatzausbildungen für einzelne Fächer anzubieten.
Als zeitgemässe Antwort auf die heutigen Bedürfnisse wird vom Departement für Bildung und Kultur keine gross angelegte traditionelle Lehrplanrevision initiiert. Heute ist es sowohl aus pädagogischer als auch aus wirtschaftlicher Perspektive nicht sinnvoll, dass jeder Kanton in der Schweiz in aufwendiger Weise regelmässig eigene Lehrpläne entwickelt. Solothurn will deshalb den modernen, klar strukturierten Fachlehrplan Werken der Zentralschweiz von 1998 übernehmen und auf dessen Basis innerhalb des Kantons einen verpflichtenden Teil bzw. präzise Treffpunkte erarbeiten. Die Treffpunkte bilden somit einen Ausschnitt des gesamten Lehrplanes. Aufgrund dieser Beschränkung auf wenige zentrale Zielsetzungen kann die Lehrplananpassung unter anderem auch unabhängig der Stundendotation erfolgen. Die Stundendotation des Fachbereiches Werken ist nicht Gegenstand des Beschlusses, sondern wird wie in allen anderen Fachbereichen anlässlich einer nächsten Teil- oder Gesamtrevision der Stundentafel thematisiert.
Für die Erarbeitung der Treffpunkte wird eine Kommission eingesetzt, die ihren Arbeitsauftrag in rund einem Jahr erledigt. Ab dem Schuljahr 2004/2005 sollen der neue Lehrplan und die Treffpunkte in Kraft treten.