Regierungsrat lockert Hundeleinenpflicht in der Witi

31.10.2001 - Solothurn - Der Regierungsrat hat das Bau- und Justizdepartement beauftragt, die Zonenordnung der kantonalen Landwirtschafts- und Schutzzone Witi abzuändern und am Rande der Schutzzone den Leinenzwang für Hunde aufzuheben. Er übernimmt mit diesem Entscheid die Anträge der von ihm eingesetzten ad-hoc Arbeitsgruppe, die den Auftrag hatte, die Hundeleinenpflicht in der kantonalen Landwirtschafts- und Schutzzone Witi Grenchen - Solothurn zu überprüfen. Der Bericht der Arbeitsgruppe war zuvor Gegenstand einer Vernehmlassung. Die im September 2000 eingereichte Petition "Gegen den Hundeleinenzwang in der Witi" kann damit abgeschrieben werden.

Am 20. September 1994 hat der Regierungsrat den Schutz der Witi beschlossen und damit den A5-Tunnel durch die Grenchner Witi ermöglicht. Die Witi ist Lebensraum von bedrohten Tierarten wie dem Feldhasen oder bodenbrütenden Vögeln (Kiebitz, Feldlerche). Die Grenchner Witi ist zudem ein national bedeutendes Wasser- und Zugvogelreservat.

Mit dem Schutz der Witi hat der Regierungsrat unter anderem festgelegt, dass die Naherholung naturverträglich und nur im Rahmen des Schutzzweckes erfolgen darf. Die Zonenvorschriften verlangen deshalb, dass Hunde im ganzen Gebiet an der Leine zu führen sind. Das Bau- und Justizdepartement hat eine Gebietsaufsicht eingesetzt, welche diese Bestimmung überwacht. Dies hat zu Reaktionen von Hundehaltern und zu politischen Vorstössen geführt.

Der Regierungsrat hat in der Folge eine ad-hoc-Arbeitsgruppe als Fachgremium mit den interessierten und betroffenen Kreisen beauftragt, Lösungsvorschläge für das Hundeproblem auszuarbeiten. In der Zeit vom 8. Mai bis 6. Juli 2001 hatten die betroffenen Interessengemeinschaften, Vereine, Verbände, Gemeinden und Regionalplanungsorganisationen Gelegenheit sich zu äussern.

Aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses hat der Regierungsrat das Bau- und Justizdepartement angewiesen, die Zonenordnung der kantonalen Landwirtschafts- und Schutzzone Witi Grenchen - Solothurn anzupassen:

Entlang der Bahnlinie zwischen Bellach und Selzach sowie Altreu und Bettlach soll ein Streifen von maximal 20 Metern Breite von der Leinenpflicht für Hunde ausgenommen werden. Damit wird der Forderung der Interessengemeinschaft für den Hund, Grenchen, nach einem zusammenhängenden Wegstück von Grenchen bis Solothurn ohne Leinenpflicht zum Teil entsprochen. Die entsprechende Petition der Interessengemeinschaft ist abzuschreiben.

Ein Gebiet der Witi-Schutzzone beim kynologischen Verein und bei der Hornusserhütte in Grenchen wird von der Leinenpflicht ausgenommen.

Im Wasser- und Zugvogelreservat sollen künftig keine Hundesportübungen und -prüfungen mehr durchgeführt werden. Solche Anlässe, bei denen die Hunde an der Leine geführt werden (sogenanntes "Fährten"), sind nur ausserhalb des Wasser- und Zugvogelreservates erlaubt. Die kynologischen Vereine haben zudem diese Anlässe dem Kanton jährlich zu melden.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass mit diesem Kompromiss den Anforderungen zum Schutz der Zugvögel, Bodenbrüter und Feldhasen vor Störungen und den Bedürfnissen der Landwirtschaft und der Erholung einerseits und den Bedürfnissen des Hundes als Bewegungstier und jenen der kynologischen Vereine andererseits bestmöglichst Rechnung getragen wird.

Das Bau- und Justizdepartement wird das öffentliche Planverfahren einleiten, damit die Zonenvorschriften abgeändert werden können. Betroffene können gegen die Änderungen in diesem Verfahren Einsprache erheben.