Bezahlter Mutterschaftsurlaub - nicht auf Kosten der Arbeitgeber

05.09.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat wünscht sich eine solidarische Mutterschaftsversicherung für alle erwerbstätigen Frauen. In seiner Vernehmlassung an das eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) lehnt er einen vom jeweiligen Arbeitgeber zu bezahlenden Mutterschaftsurlaub ab. Das würde nach Meinung des Regierungsrates einseitig diejenigen Unternehmen belasten, die mehrheitlich Frauen beschäftigen, und die Chancen der jungen Frauen auf dem Arbeitsmarkt verschlechtern.

Der Bundesrat schlägt die Revision des Obligationenrechts vor, um einen bezahlten Mutterschaftsurlaub für erwerbstätige Frauen in der Privatwirtschaft einzuführen. Wird eine Arbeitnehmerin Mutter, soll sie künftig ohne zu arbeiten den vollen Lohn erhalten. Variante 1 stuft den Anspruch nach Dienstjahr ab auf 8 bis 14 Wochen. Variante 2 sieht für alle Arbeitnehmerinnen der Privatwirtschaft 12 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub vor. Der Lohn wäre vollumfänglich vom jeweiligen Arbeitgeber zu zahlen.

Der Regierungsrat befürwortet die Einführung einer Mutterschaftsversicherung. Ihre Finanzierung soll aber breit abgestützt sein und keine Sonderopfer einzelner Branchen erfordern. Deshalb unterstützt er die im letzten Juni eingereichte parlamentarische Initiative, welche die Revision der Erwerbsersatzordnung vorsieht: Erwerbstätige Mütter erhalten während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs einen Erwerbsersatz von 80% ihres letzten durchschnittlichen Erwerbseinkommens.

Die Vorlage des Bundesrates lehnt der Regierungsrat aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen ab. Es geht nicht an, dass die Kosten eines bezahlten Mutterschaftsurlaubes ausschliesslich vom jeweiligen Arbeitgeber der Mutter getragen werden sollten. Damit würde z.B. der Detailhandel und das Gastgewerbe unverhältnismässig stark belastet. Kaum zusätzliche Kosten hätten hingegen die Informatikbranche und das Automobilgewerbe zu erwarten. Gleichzeitig würden sich die Anstellungschancen junger Frauen erheblich verschlechtern.