Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 18. September 2001...
beschlossen
- Eine Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Anpassung an das revidierte Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel) (Das Einspruchsrecht des Kantonsrates bleibt vorbehalten)
- das Vermessungsprogramm für das Jahr 2003
- die Abstimmungsbotschaft für die kantonale Volksabstimmung vom 2. Dezember (Eine Vorlage: Verankerung des Öffentlichkeitsprinzips in der Kantonsverfassung)
Stellung bezogen
- zur Vollzugs-Verordnung zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen
Botschaft und Entwurf an den Kantonsrat verabschiedet
- mit dem Programm zum Ausbau der Informatik-Infrastruktur in der kantonalen Verwaltung und in den Gemeinden im Jahre 2002 und dem entsprechenden Voranschlags- und Verpflichtungskredit
STAATSKANZLEI