Klares Nein zur Revision des Asylgesetzes

12.09.2001 - Solothurn - Der Regierungsrat lehnt in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Flüchtlinge die Vorschläge zur Teilrevision des Asylgesetzes rundweg ab. Er beurteilt u.a. den Vorschlag als Versuch einmal mehr Kosten auf die Kantone abzuwälzen und auch den vorgesehenen Zeitplan als zu ambitiös und unrealistisch.

In der Teilrevision des Asylgesetzes wird vorgeschlagen, die Vergütung für die kantonalen Aufwendungen in Zusammenhang mit der Betreuung und Unterbringung von Personen im Asylstatus zu pauschalisieren. Ebenfalls sollen die Kosten für vollzogene Ausschaffungen in Zukunft pauschal abgegolten werden. Dies lehnt der Regierungsrat vollumfänglich ab, weil Berechnungen zeigen, dass die kantonalen Kosten mit dem neuen Modell nicht mehr gedeckt wären.

Die Vorlage ist aus Sicht des Regierungsrates geeignet, den Kostenverteiler im Asylbereich zu Lasten der Kantone zu verschieben. Dies ist für ihn inakzeptabel, solange die Kantone im Asylbereich Vollzugsaufgaben für den Bund übernehmen.