Minimale Arbeits- und Lohnbedingungen - Ja, aber mit Vorbehalt

19.09.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahme an das seco - Staatssekretariat für Wirtschaft, grundsätzlich die vorgesehene Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen. Den Vorschlag, dass die Kantone die Kosten alleine zu tragen hätten lehnt er aber rundweg ab.

Der Entwurf zur Vollzugsverordnung enthält neben den Ausführungsbestimmungen zum gleichnamigen Gesetz zusätzlich die notwendigen Bestimmungen, welche sich aus den bereits beschlossenen Änderungen des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) und des Obligationenrechts (OR) im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen des freien Personenverkehrs ergeben.

Insbesondere wird der Vollzug durch die Kantone in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern begrüsst. Ebenso die Überwachung des Umfanges und der Art des kantonalen Vollzuges durch den Bund als Aufsichtsbehörde mit Weisungsbefugnis. Die vorgeschlagene alleinige Kostentragung durch die Kantone hingegen wird klar abgelehnt, weil sie nicht der Aufgabenteilung und der vorgesehenen Aufsichtskompetenz des Bundes gerecht wird. Der Bund hat sich finanziell zu beteiligen, beispielsweise auf der Basis einer Leistungsvereinbarung mit den Kantonen.

Im Weiteren schlägt der Regierungsrat zu einzelnen Artikeln Änderungen und Verbesserungen vor. So erachtet er z.B. eine zentrale Datenbank zur Kontrolle als unumgänglich, ebenso dass die Mindestvorschriften für Lohn und Ferien nur in den vom Gesetz bereits ausgenommenen Tätigkeiten und Branchen nicht gelten sollen. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass auf Verordnungsstufe innert nützlicher Frist sachgerechte Modifizierungen vorgenommen werden könnten, sollten in der Praxis Schwierigkeiten zu Tage treten.