Revision des Steuergesetzes - Unterschiedliches Echo
12.09.2001 - Solothurn – Der Grossteil der eingegangenen Vernehmlassungen zur Revision des Steuergesetzes stimmt den Zielsetzungen des Regierungsrates zu. Insbesondere die Wirtschaftsverbände erachten aber die vorgeschlagenen Steuererleichterungen als ungenügend, um im interkantonalen Wettbewerb mithalten zu können. Das Finanzdepartement wurde beauftragt, Botschaft und Entwurf an den Kantonsrat vorzubereiten. Das revidierte Gesetz soll 2003 in Kraft treten.
Über 30 Parteien, Verbände, Organisationen, Amtsstellen und Einzelpersonen haben mit einer Stellungnahme am Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Steuergesetzes teilgenommen. Der Regierungsrat hat sich mit dieser Revision zum Ziel gesetzt, die Attraktivität des Kantons Solothurn als Wirtschafts- und Wohnkanton durch gezielte Steuerentlastungen insbesondere für Personen mit höheren Einkommen zu stärken, dabei aber die Sanierung der Staatsfinanzen nicht ausser Acht zu lassen. In der Vernehmlassung wird die Notwendigkeit der Revision überwiegend bejaht, und die meisten Stellungnahmen begrüssen die Zielsetzung der Regierung. Verschiedene Wirtschaftsverbände erachten die vorgeschlagenen Steuererleichterungen aber als ungenügend bzw. nur als ersten Schritt, wenn Solothurn im interkantonalen Steuerwettbewerb mithalten wolle. Umgekehrt hat die Sanierung des Staatshaushaltes für die SP und die Gewerkschaften Vorrang. Wenn schon Steuererleichterungen, dann seien sie allen zu gewähren. Eine Umverteilung von unten nach oben sei abzulehnen.
Unter den bereits genannten Vorbehalten findet die vorgeschlagene Milderung des Einkommenssteuertarifs und die Erhöhung der Sozialabzüge grösstenteils Zustimmung. Das Gleiche gilt für die Erleichterungen bei der Vermögenssteuer. Hingegen stösst die massvolle Erhöhung der Steuerbelastung für Kapitalleistungen aus Vorsorge, die heute auch im gesamtschweizerischen Vergleich ausserordentlich milde ist, auf wenig Begeisterung. Der Wechsel vom heutigen renditeabhängigen zu einem proportionalen Gewinnsteuertarif mit Entlastung der kleinen Gewinne für die Unternehmen (juristische Personen) ist unbestritten.
Die Frage nach der Öffnung des Steuerregisters ist auf grosses Interesse gestossen. Mehrere Eingaben stimmen der Öffnung mit Nachdruck zu; teilweise verlangen sie sogar eine weitergehende Einsichtsmöglichkeit als vorgeschlagen. Die grosse Mehrheit der Stellungnahmen lehnt die Öffnung des Steuerregisters jedoch ab, zum Teil kategorisch. Ebenfalls kontrovers sind die Meinungen zur Neuregelung des gesetzlichen Pfandrechts. Allerdings befürwortet hier eine Mehrheit den Vorschlag des Regierungsrates. Die übrigen Änderungen, mehr technischer Natur, sind weitgehend unbestritten geblieben.
Obwohl im Vernehmlassungsverfahren vor allem zu den Einzelfragen - nicht unerwartet - sehr unterschiedliche Auffassungen geäussert wurden, erachtet der Regierungsrat den Vernehmlassungsentwurf als taugliche Grundlage für die Weiterbearbeitung der Vorlage. Er hat das Finanzdepartement beauftragt, gestützt darauf Botschaft und Entwurf an den Kantonsrat auszuarbeiten. Die Vorlage soll noch in diesem Herbst dem Kantonsrat zugehen. Das revidierte Steuergesetz soll gemäss Plan am 1. Januar 2003 in Kraft treten.