Skateboards - Regierungsrat will Vortritt für Fussgänger
05.09.2001 - Solothurn - Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Strassen die beabsichtigte Regelung von Rechten und Pflichten im Strassenverkehr für die neuen Fahrzeugkategorien (Skateboards, Inline-Skates, Minitrottinets usw.). Er fordert jedoch das ausdrückliche Vortrittsrecht für Fussgänger.
Der Regierungsrat unterstützt die Absicht, die Rechte und Pflichten der Benützern von fahrzeugähnlichen Geräte ausdrücklich im Gesetz zu umschreiben. Diese sollen im wesentlichen den Fussgängern gleichgestellt werden. Dies bedeutet insbesondere die Möglichkeit, bisher für Fussgänger reservierte Verkehrsflächen mitzubenützen (z.B. Trottoirs, Fussgängerstreifen usw.). Zum Schutze der eindeutig schwächeren Benützer fordert der Regierungsrat indessen das ausdrückliche Vortrittsrecht für Fussgänger.