Überwachungssysteme bei Spielbanken und Kasinos - Ja, aber...

05.09.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an die Eidgenössische Spielbankenkommission die veränderte Verordnung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes (EJDP) über Überwachungssysteme und Glücksspiele. Er fordert allerdings eine Ergänzung im Sinne eines allgemeinen Grundsatzes, dass die Kasinos verpflichtet werden, genügend Personal anzustellen, damit eine lückenlose Erfüllung der Vorschriften gewährleistet werden kann. Die Möglichkeit für Spielturniere soll auch auf Kasinos ausgedehnt werden.

Der Regierungsrat erachtet den Verordnungsentwurf als ein grundsätzlich zweckmässiges Instrument in Richtung einer umfassenden Regelung des Spielbankenbetriebes für Konzessionen A (Spielbanken) und B (Kasinos).
 
Die Vorlage ist ihm allerdings zu einseitig auf technische Belange ausgerichtet und ergänzt worden. Deshalb sollen die Kasinos - ohne Nennung von Details - im Sinne eines allgemeinen Grundsatzes verpflichtet werden, Personal in dem Umfang anzustellen, der notwendig ist um die lückenlose Erfüllung der Vorschriften jederzeit gewährleisten zu können. Diese Aspekte spielen - nach Meinung des Regierungsrates - eine zentrale Rolle für einen reibungslosen Spielbetrieb. Bei mangelnder personeller Kontrolle würden die aufwändigen technischen Überwachungssysteme Gefahr laufen zur Staffage zu werden, und könnten sogar in Frage gestellt werden.

Die Erhöhung des Höchsteinsatzes bei einzelnen Spielarten für Betriebe mit Konzession B im Sinne einer Attraktivitätssteigerung wird begrüsst. Angesichts der eng begrenzten Anzahl Konzessionen A beantragt der Regierungsrat den Einbezug von Spielturnieren auch bei Konzessionen B. Zudem werden zusätzliche Bestimmungen zur Aufbewahrungspflicht und –dauer gefordert.