Voranschlag 2002: Neuverschuldung gestoppt

20.09.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat hat das Budget 2002 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Finanzkennzahlen fallen insofern befriedigend aus, als sich eine Stabilisierung der kantonalen Finanzlage abzeichnet: Der Cash-flow (Bruttoüberschuss der Laufenden Rechnung) beträgt 88,5 Mio. Franken und die Nettoinvestitionen erreichen ebenfalls 88,5 Mio. Franken. Somit können die Nettoinvestitionen zu 100% aus eigenen Mitteln finanziert und die Neuverschuldung gestoppt werden. Das operative Defizit liegt mit 9,7 Mio. Franken im Bereich des entsprechenden Wertes der Staatsrechnung 2000 (9,2 Mio. Franken).

Mit dem Voranschlag 2002 können alle Vorgaben der kantonsrätlichen Finanzkommission erfüllt werden. Das operative Defizit liegt mit 9,7 Mio. Franken um 10,3 Mio. Franken unter der Vorgabe der Finanzkommission (20 Mio. Franken), die Nettoinvestitionen von 88,5 Mio. Franken unterschreiten die Vorgabe der Finanzkommission um 1,5 Mio. Franken und der anvisierte Selbstfinanzierungsgrad von 100% wird exakt erreicht.

Im Vergleich zu den Kennzahlen des Voranschlags 2001 ist eine deutliche Verbesserung erkennbar:

  • Der Cash-flow steigt von 38,4 Mio. Franken auf 88,5 Mio. Franken an.
  • Der im Budget 2001 noch unbefriedigende Selbstfinanzierungsgrad von 43% erreicht im Voranschlag 2002 befriedigende 100% und die Neuverschuldung kann gestoppt werden.
  • Die bereits im Voranschlag 2001 im Vergleich zu den Vorjahren niedrigen Nettoinvestitionen konnten weiter, wenn auch nur minim, von 90,3 auf 88,5 Mio. Franken gesenkt werden.

Zusätzliche Belastungen gegenüber dem Voranschlag 2001 ergeben sich schwergewichtig in den folgenden Bereichen:

  • Die im Voranschlag 2001 als einmalige Massnahme vorgesehene Aufwertung der Atel-Aktien (Buchgewinn: 22,5 Mio. Franken) zur Kompensation der ebenfalls einmaligen Steuerausfälle aufgrund des Übergangs von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbesteuerung fällt im Voranschlag 2002 weg.
  • Gegenüber dem Voranschlag 2001 nimmt der Erlös aus veräussertem Grundeigentum um 2,6 Mio. Franken ab.
  • Durch die Ausrichtung einer Teuerungszulage von 1,8 Prozent an die Staatsangestellten und die Lehrkräfte der Volksschulen (Anpassung der Löhne von 102,8 auf 104,7 Punkte gemäss Landesindex der Konsumentenpreise, Basis Mai 1993=100 Punkte) erwachsen dem Kanton zusätzliche Kosten von insgesamt 13,9 Mio. Franken.
  • Die Betriebsbeiträge an Spitäler steigen um 19 Mio. Franken an. Darin sind die erhöhte Teuerungszulage von 1,9 Indexpunkten sowie die Mehrkosten von rund 7,2 Mio. Franken, welche sich aufgrund der Anhebung der Besoldungen des sozialen und medizinischen Personals ergeben (Aufhebung Minusklassenentscheid, KRB 82/2001 vom 20. Juni 2001; Änderung Besoldungsverordnung), enthalten. Ebenfalls angestiegen ist der Nettoaufwand für Schulgelder (+4,7 Mio. Franken) und der Nettoaufwand für die Ergänzungsleistungen AHV/IV (+3,3 Mio. Franken).

Die Mehrkosten in den genannten Bereichen betragen insgesamt 59,7 Mio. Franken und sind mehrheitlich vom Regierungsrat kurz- und mittelfristig nicht beeinflussbar. Sie sind weitgehend exogen bestimmt (durch Bundesgesetze, interkantonale Vereinbarungen etc.).

Als unverzichtbar betrachtet die Regierung auch die Anpassung der Löhne des Staatspersonals und der Lehrkräfte an den Volksschulen an die Teuerungsentwicklung. Die Staatsangestellten sollen mindestens den vollen Teuerungsausgleich erhalten. Mit einer Erhöhung der Teuerungszulage um 1,9 Indexpunkte (Erhöhung der Besoldungen um 1,8 Prozent) dürfte die Teuerungsentwicklung des laufenden Jahres sogar mehr als ausgeglichen werden.

Auf der anderen Seite enthält der Voranschlag 2002 auch Entlastungen gegenüber dem Budget des laufenden Jahres. Die Entlastungen konzentrieren sich im Wesentlichen auf die folgenden Bereiche:

  • Bei den Staatssteuern kann aufgrund der anhaltend guten Wirtschafts- und Beschäftigungslage sowie dem Übergang von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbesteuerung mit einem um 81,7 Mio. Franken höheren Steuerertrag als im Voranschlag 2001 gerechnet werden.
  • Die Passivzinsen sind aufgrund günstigerer Konditionen und kleinerer Mehrverschuldung als bei der Erstellung des Budgets 2001 gerechnet wurde, um 6,2 Mio. Franken tiefer budgetiert.
  • Die neue Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton (neues Strassenbaugesetz; Erhöhung der Gemeindebeiträge an den öffentlichen Verkehr) entlastet den Kanton beim öffentlichen Verkehr um 3,3 Mio. Franken.

Den Mehrbelastungen von 59,7 Mio. Franken in den Aufgabenbereichen mit dem stärksten Ausgabenwachstum stehen damit Entlastungen in der Grössenordnung von 91,2 Mio. Franken gegenüber (Differenz: 31,6 Mio. Franken).

Da in den diversen weiteren Bereichen Ausgabensteigerungen, wenn auch kleinere als in den obgenannten Bereichen, zu verzeichnen sind, sinkt das operative Defizit gegenüber dem Voranschlag 2001 nicht um 31,6 Millionen Franken, sondern lediglich um 25,5 Mio. Franken auf 9,7 Mio. Franken.

Mit dem Voranschlag 2002 kann mit einem Defizit von 9,7 Mio. Franken der Ausgleich der Laufenden Rechnung nicht ganz erreicht werden und der Bilanzfehlbetrag (Summe der seit 1993 nicht durch Eigenkapital gedeckten Defizite der Laufenden Rechnung) nimmt deshalb weiterhin – wenn auch in vermindertem Ausmass - zu. Der Bilanzfehlbetrag wird voraussichtlich bis Ende 2002 auf 693 Mio. Franken anwachsen. Mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 100% kann hingegen die Neuverschuldung gestoppt werden.

Obschon im Voranschlag eine Stabilisierung der Finanzlage erkennbar ist und der bisher negative Trend in der Entwicklung der Neuverschuldung voraussichtlich gebrochen werden kann, sind die Kantonsfinanzen noch nicht saniert und es muss weiterhin eine sparsame Finanzpolitik betrieben werden. Noch kann der seit 1993 bestehende Bilanzfehlbetrag nicht abgeschrieben und die Nettoverschuldung nicht abgebaut werden. Zur nachhaltigen Verbesserung der finanziellen Situation müssen auch weiterhin ausserordentliche Massnahmen ergriffen und umgesetzt werden Mit dem Projekt SO+ (Massnahmen zur Reformierung der staatlichen Tätigkeiten und zur Sanierung des kantonalen Finanzhaushaltes) haben Regierungs- und Kantonsrat im Sommer/Herbst 2000 ihre Reformvorstellungen, welche zur mittelfristigen Stabilisierung und Sanierung der Kantonsfinanzen beitragen sollen, formuliert. Diese Massnahmen gilt es in den kommenden sechs Jahren termingerecht und vollständig umzusetzen, um den finanzpolitischen Handlungsspielraum zurückzugewinnen.