Zwei Solothurner Künstlerinnen gehen nach Paris

26.09.2001 - Solothurn – Die beiden Solothurner Künstlerinnen, die in Olten aufgewachsene Barbara Meyer Cesta (Biel) und Verena Baumann (Biberist), erhalten die Möglichkeit, während sechs Monaten in einem Pariser Künstleratelier in der "Cité internationale des Arts" frei zu arbeiten. Auf Grund einer Ausschreibung des Kantonalen Kuratoriums für Kulturförderung bewarben sich zwölf Kunstschaffende für einen Atelieraufenthalt in Paris im Jahr 2002. Die Jurierung erfolgte im September durch den Leitenden Ausschuss des Kantonalen Kuratoriums für Kulturförderung.

Die Zusprechung der Atelierwohnung erfolgte gestützt auf die festgestellte Qualität der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Weitere wichtige Kriterien waren die Kontinuität im bisherigen Schaffen und die Entwicklungsmöglichkeiten, aber auch die Innovation und Professionalität im Arbeiten der Kunstschaffenden.

Barbara Meyer Cesta wurde 1959 in Aarau geboren und wuchs in Olten auf. Ihre Arbeiten präsentierte sie anlässlich verschiedener Einzel- und Gruppenausstellung der Öffentlichkeit. Sie wird von Januar bis Juni 2002 im Atelier in der "Cité internationale des Arts" in Paris arbeiten.

Verena Baumann wurde 1964 in Solothurn geboren, wuchs in Biberist auf, wo sie heute wohnt und arbeitet. Ihre Arbeiten waren an mehreren Gruppen- und Einzelausstellungen zu sehen. 1993 erhielt die Künstlerin einen Werkjahrbeitrag des Kantons Solothurn. Verena Baumann wird von Juli bis Dezember 2002 in Paris arbeiten.

Die Atelieraufenthalte für Solothurner Kunstschaffende sämtlicher Kunstrichtungen wurden möglich durch das Angebot des Aargauer Kuratoriums an die Solothurner Kollegen, eines ihrer Pariser Ateliers mitzubenutzen. Dies vorerst allerdings befristet bis Ende Jahr 2002. Mit dieser Massnahme ermöglicht das Kuratorium Kunstschaffenden unseres Kantons während einem halben Jahr frei an einem Projekt in einer völlig neuen und befruchtenden Umgebung zu arbeiten, um so neue Dimensionen im eigenen Schaffen zu finden. Die Leistungen, die der Kanton im Rahmen dieses Projektes erbringt, besitzen nicht den Charakter eines Preises oder einer Auszeichnung. Vielmehr sollen künstlerisch besonders interessante Vorhaben gefördert werden. Der Kanton betritt mit diesem Projekt spannendes Neuland.

Um einen Aufenthalt im Jahr 2002 in der Atelierwohnung in Paris konnten sich Kulturschaffende sämtlicher Kunstrichtungen mit Wohnsitz oder einem engen Bezug zum Kanton Solothurn bewerben. Das Kantonale Kuratorium für Kulturförderung Solothurn übernimmt die Mietkosten und beteiligt sich an den Lebenshaltungskosten.