Atelierwohnung für Solothurner Kulturschaffende in Paris 2003
24.04.2002 - Solothurn – Solothurner Kunstschaffende können sich ab sofort wiederum um einen sechsmonatigen Aufenthalt in einem Künstleratelier in Paris bewerben. Im Rahmen der Vereinbarung mit dem Aargauer Kuratorium bietet der Kanton Solothurn über das Kantonale Kuratorium für Kulturförderung Solothurner Kulturschaffenden die Möglichkeit, während sechs Monaten in einem Künstleratelier in Paris frei zu arbeiten. Nach den ersten positiven Erfahrungen wird das Angebot für Solothurner Kulturschaffende für das Jahr 2003 weitergeführt. Die Zuweisung der Atelierwohnung erfolgt auf Grund einer Ausschreibung. Um Atelieraufenthalte können sich Kulturschaffende aller Kunstrichtungen bewerben, die im Kanton Solothurn Wohnsitz haben (oder einen engen Bezug zum Kanton nachweisen können).
Kulturschaffende aller Richtungen mit Wohnsitz oder einem engen Bezug zum Kanton Solothurn können sich ab sofort um einen Aufenthalt in der Atelierwohnung in der "Cité Internationale des Arts" in Paris bewerben. Das Atelier steht den Bewerbern für einen sechsmonatigen Aufenthalt, von Januar bis Juni 2003 und von Juli bis Dezember 2003, zur Verfügung. Das Kantonale Kuratorium für Kulturförderung Solothurn übernimmt die Mietkosten und beteiligt sich an den Lebenshaltungskosten.
Dieses Angebot wurde ermöglicht durch das Angebot des Aargauer Kuratoriums an die solothurnischen Kollegen, ihr Pariser Atelier mitzubenützen. Mit dieser Massnahme ermöglicht das Kuratorium Solothurner Kunstschaffenden während einem halben Jahr frei an einem Projekt in einer völlig neuen und befruchtenden Umgebung zu arbeiten, um so neue Dimensionen im eigenen Schaffen zu finden. Die Leistungen, die der Kanton im Rahmen dieses Projektes erbringt, besitzen nicht den Charakter eines Preises oder einer Auszeichnung. Vielmehr sollen künstlerisch besonders interessante Vorhaben gefördert werden.
Als erste Solothurner Kunstschaffende hat im Jahr 2001 Ruth Berger das Atelier in Paris genutzt. Bis im Juni 2002 befindet sich nun die Kunstschaffende Barbara Meyer Cesta in Paris. Ab Juli 2002 wird das Atelier durch die Biberisterin Verena Baumann genutzt. Die positiven Reaktionen auf dieses Angebot haben das Kuratorium bewogen, das Angebot für Solothurner Kulturschaffende fortzuführen.
Die Zusprechung der Atelierwohnung erfolgt aufgrund der Qualität der vorgelegten Bewerbungsunterlagen. Auch Kontinuität des bisherigen Schaffens und Entwicklungsmöglichkeiten sowie Innovation und Professionalität des Schaffens sind wichtige Kriterien.
Bewerbungsunterlagen können beim Kantonalen Amt für Kultur und Sport angefordert werden. (Tel. 032 627 2975/78, Fax 032 627 22 68, e-mail aks@dbk.so.ch und unter www.sokultur.ch) Die Bewerbungen müssen bis spätestens 31. Mai 2002 eingereicht werden. Der Entscheid wird im September 2002 mitgeteilt.