Finanzausgleichsgesetz geht an den Kantonsrat

24.04.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat hat die Vorlage zum neuen Finanzausgleichsgesetz zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Nach Abschluss der "kleinen" Vernehmlassung wurden auf Antrag des Finanzdepartementes einige Modifikationen an der Vernehmlassungsvorlage beschlossen. Die Vorlage geht nun vorerst an die vorberatenden Finanzkommission und soll im August 2002 vom Kantonsrat beraten werden. Mit einer Volksabstimmung ist frühestens für November 2002 zu rechnen.

Der Regierungsrat hat von den Ergebnissen der "kleinen" Vernehmlassung zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes Kenntnis genommen: Die Vernehmlassung hatte bei einem guten Rücklauf von rund 70 % für den überwiegenden Teil der Revisionsvorschläge eine hohe Akzeptanz ergeben. In einigen Punkten (Obergrenze Gewicht Steuerkraft, Begrenzung Städtebonus und der Abschaffung des Selbstbehaltes im Lastenausgleich der Sozialhilfe) wurde das Finanzdepartement beauftragt, weitere Prüfungen und Modellrechnungen vorzunehmen. Beschlossen hat er nachstehende Anpassungen an der Gesetzesvorlage.

Geringere Obergrenze der Gewichtung der Steuerkraft
Bereits in der Vernehmlassungsvorlage war die Gewichtung der Steuerkraftkomponente von mindestens 50 % grossmehrheitlich unbestritten. Damit wird die Steuerkraft mindestens auf das gleiche Gewicht angehoben wie der Steuerbedarf. Mit Blick auf die Vernehmlassungsergebnisse schlägt der Regierungsrat in seiner Vorlage neu vor, die Obergrenze für die Gewichtung der Steuerkraft statt wie ursprünglich vorgesehen auf 80 %, neu auf maximal 70 % gesetzlich zu verankern.

Begrenzung des Städtebonus
Die Zentrumslasten schlagen sich bei den Städten in einem höheren Steuerbedarf nieder. Damit den Zentrumslasten der drei Solothurner Städte im Finanzausgleich angemessen Rechnung getragen werden kann, soll ein sogenannter Städtebonus eingeführt werden, welcher eine höhere Gewichtung des Steuerbedarfs im Vergleich zu den übrigen Gemeinden vorsieht. Die Einführung eines Städtebonus wurde in der Vernehmlassung ebenfalls klar gutgeheissen. Zahlreiche Vernehmlasser wünschten jedoch eine Begrenzung des Städtebonus. Um diesem Anliegen etwas entgegenzukommen, gleichzeitig jedoch die berechtigten Interessen der Städte nicht ausser Acht zu lassen, soll der Städtebonus nach oben begrenzt werden. Die Gewichtung des Steuerbedarfs der Städte soll danach maximal zehn Prozentpunkte von demjenigen der übrigen Gemeinden abweichen können.

Abschaffung des Selbstbehaltes Lastenausgleich in der Sozialhilfe
Die Ergebnisse zur Vernehmlassung ergaben auch eine deutliche Zustimmung (58 %) zur vollständigen Abschaffung des Selbstbehaltes im Lastenausgleich der Sozialhilfe. Ein Drittel lehnte die Massnahme ab, da sie den Verlust der Eigenverantwortung bei der Kostenkontrolle und einen Kostenanstieg in der Sozialhilfe befürchten. Angesichts der Tatsache, dass die Berücksichtigung der Lasten der Zentren- und Agglomerationsgemeinden ein wichtiges Ziel der Gesetzesvorlage darstellt, der Städtebonus begrenzt werden soll und durch das Controlling des Kantons ein Anstieg der Sozialhilfekosten auch ohne Beibehaltung des Selbstbehaltes vermieden werden kann, hält der Regierungsrat an der Abschaffung des Selbstbehaltes im Lastenausgleich der Sozialhilfe fest.