Generelles Projekt Sanierungstunnel Belchen geht an Bund
15.04.2002 - Solothurn / Liestal - In ihrer Sitzung vom 12. April 2002 hat die Belchenkommission beschlossen, das Generelle Projekt Sanierungstunnel Belchen am 15. Juli 2002 dem Bundesamt für Verkehr (ASTRA) zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat voraussichtlich noch in diesem Jahr seinen Entscheid fällen wird.
Das Generelle Projekt Sanierungstunnel Belchen war im November 2001 in die kantonale verwaltungsinterne Vernehmlassung gegeben worden. Als nächsten Schritt hat nun die Belchenkommission in ihrer Sitzung vom 12. April verschiedene Bereinigungen innerhalb des Generellen Projekts vorgenommen und abgeschlossen. Das Projekt wird in den nächsten Wochen überarbeitet und bereinigt und gemäss Beschluss am 15. Juli 2002 dem ASTRA zur Prüfung und Genehmigung überwiesen.
Die Belchenkommission hat ausserdem zur Kenntnis genommen, dass sich die gegenwärtigen Instandsetzungsarbeiten in der Röhre Nord-Süd im Zeitplan befinden. Wie vorgesehen, werden am 31. Mai 2002 beide Röhren wieder dem Verkehr zur Verfügung stehen.
Betrieb Sanierungstunnel
Mit der Fertigstellung des Sanierungstunnels werden im Normalbetrieb die beiden äusseren Röhren befahren. Die mittlere Röhre dient dabei als Flucht- und Rettungsstollen. Für die jährlichen Unterhalts- und Wartungsarbeiten und natürlich im Ereignisfall kann der Verkehr mit dem Sanierungstunnel aufrecht erhalten werden. In 15 bis 20 Jahren steht eine umfassende Instandsetzung des heutigen Tunnelsystems an. Diese Arbeiten werden pro Tunnel auf bis zu 4 Jahre geschätzt. Dafür ist die Verfügbarkeit eines Sanierungstunnels eine unabdingbare Voraussetzung.
Rückblick
Anlässlich der Sitzung vom 24. Januar 1997 hatte die Belchenkommission die Konzeptstudie mit Empfehlung der baulichen Gesamterneuerung des Belchentunnels vorgestellt. Unter anderem hatte sie beschlossen, im Rahmen einer Zweckmässigkeitsprüfung den Bau eines Sanierungstunnels unter verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Aspekten zu untersuchen. Die entsprechende Studie vom März 1998 hatte ergeben, dass ein Sanierungstunnel zweckmässig ist, um die Verfügbarkeit von jeweils zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung während zukünftigen Instandsetzungen zu gewährleisten. Es handelt sich also nicht um eine Kapazitätserweiterung.
Im Dezember 2000 hat Bundesrat Moritz Leuenberger die Planung für ein Integrales Betriebskonzept Belchentunnel mit einem Sanierungstunnel freigegeben. Mit der Realisierung einer weiteren Tunnelröhre am Belchen kann diese wichtige Nord-Süd-Achse des Nationalstrassennetzes auch während der zukünftig zu erwartenden Instandsetzungsarbeiten reibungslos funktionieren.
Ausblick
Die weiteren Planungs- und Verfahrensschritte sind: Genehmigung des Generellen Projektes durch den Bund, Erstellung des Ausführungsprojektes, öffentliche Auflage, Einsprache- und Beschwerdebehandlung, Genehmigung des Ausführungsprojektes, Erstellung des Detailprojektes und Genehmigung durch den Bund.