Ja zur Patentgesetzrevision

04.04.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum in Bern die Teilrevision des Patentgesetzes, weil sie im Bereich der Biotechnologie zu grösserer Rechtssicherheit führt. Zugleich fordert er griffige Bestimmungen gegen die Ausbeutung genetischer Ressourcen aus Entwicklungsländern.

Mit den vorgesehenen Änderungen des Patentgesetzes soll der Schutz für biotechnologische Erfindungen der entsprechenden EU-Richtlinie angepasst werden. Das ist im Sinne der einheimischen Forschung und Wirtschaft. Es werden auch die nötigen Schranken gesetzt, indem beispielsweise Verfahren zum Klonen von Menschen oder die Verwendung menschlicher Embryonen von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden. Das Landwirteprivileg schützt die Bauern vor Abhängigkeit, indem es ihnen gestattet, einmal erworbenes patentiertes Saatgut im eigenen Betrieb weiter zu vermehren.

Massnahmen gegen die Ausbeutung von genetischen Ressourcen durch Patente (sog. "Biopiraterie") sieht der Revisionsentwurf nicht vor. Der Bundesrat will dazu die Diskussion auf internationaler Ebene abwarten. Der Regierungsrat würde es begrüssen, wenn griffige Bestimmungen zur Beteiligung der Herkunftsländer am wirtschaftlichen Erfolg solcher Patente bald erlassen würden. Der Regierungsrat unterstützt auch die Ratifizierung von drei internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet des Patentrechts und die dadurch begründeten Anpassungen des Patentgesetzes in technischen und verfahrensmässigen Belangen.