Kantonsrat: Steuergesetzrevision: Kompromissvorschlag gebilligt
30.04.2002 - Solothurn – Die erweiterte Finanzkommission des Kantonsrates hat an ihrer heutigen Sitzung die Beratungen zur Teilrevision des Steuergesetzes abgeschlossen und die Anträge an den Kantonsrat bereinigt. Sie hat insbesondere der Kompromissvariante mit 13 : 2 Stimmen zugestimmt. Diese sieht zusätzliche Mindereinnahmen von 4,580 Mio Franken ab dem Jahre 2005 gegenüber den Anträgen des Regierungsrates vor. Ein Antrag der CVP, die Mehrkosten durch Korrekturen bei den Steuertarifen aufzufangen, wurde abgelehnt.
Kompromissvariante findet Mehrheit
Unter der Leitung von Hansruedi Wüthrich (FdP/JL, Lüterswil) hat die erweiterte Finanzkommission ihre Beratungen über die Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern abgeschlossen. In der Schlussrunde ging es darum, die vom Steueramt ausformulierten Anträge des Kompromissantrages Peter Meier zu beraten. Der Kompromiss übernimmt die vom Regierungsrat bereits beantragten Entlastungen für die natürlichen und juristischen Personen und sowie die Forderungen von CVP und SP nach zusätzlichen Entlastungen für die Familien. Insbesondere sollen der Abzug für die Versicherungsprämien pro Kind auf 650 Franken (heute: 300 Franken), der Kinderabzug von 4‘400 auf 6'000 Franken (Antrag Regierungsrat: 5'500 Franken) und der Betreuungsabzug pro Kind unter 15 Jahren auf 2'500 Franken (heute: 2000 Franken) erhöht werden. Im Weiteren soll die Kapitalsteuer für Vereine und Stiftungen erst ab einem Eigenkapital von 100'000 Franken (Regierungsrat 50'000) zum Tragen kommen.
CVP-Antrag für geringeren Steuerausfall abgelehnt
Gleich zu Beginn der Beratungen wehrte sich die CVP gegen den Vorwurf, für die Mehrkosten des Steuerkompromisses von über 4 Mio Franken verantwortlich zu sein. Sie nahm daher einen Vorschlag aus der letzten Sitzung wieder auf und beantragte, die zusätzlichen Mindereinnahmen durch Korrekturen bei den Steuertarifen der natürlichen Personen weitgehend aufzufangen. Der Steuerausfall würde sich gegenüber der Regierungsvariante so um 2,4 Mio Franken verringern. Sowohl die FdP als auch die SP waren nicht bereit, am Kompromissvorschlag Änderungen zu akzeptieren. Die SVP ihrerseits lehnte es ab, über die Regierungsvariante hinaus Zugeständnisse zu machen. Der CVP-Antrag wurde nach einer Sitzungspause mit 3 : 12 Stimmen abgelehnt.
Schrittweise Umsetzung des Kompromisses
Die Teilrevision des Steuergesetzes wurde schliesslich im Sinne des Kompromisses gegen die Stimmen der SVP zu Händen des Parlamentes verabschiedet. Die zusätzlichen Entlastungen bei den Sozialabzügen, wie sie die Kompromissvariante vorsieht, verursachen mit 28,230 Mio Franken gegenüber der Regierungsvariante Mindereinnahmen von 4,580 Mio Franken. Um diese Mehrkosten etwas aufzufangen, sollen die Anpassungen in den Jahren 2004 bis 2006 schrittweise eingeführt werden. Die Behandlung der Revisionsvorlage ist für die Mai-Session vorgesehen.