Grundstückerwerb durch Personen im Ausland - Ja zur Lockerung
28.08.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement die Absicht, die Einschränkungen der Gesetzgebung für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland gezielt zu lockern.
Der Regierungsrat begrüsst die in der Teilrevision des Gesetzes und der Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland enthaltene Absicht, die bisherigen Einschränkungen gezielt zu lockern. Insbesondere erachtet er es als sinnvoll, den Erwerb von Anteilen an Wohnimmobiliengesellschaften inskünftig voraussetzungslos zu ermöglichen, wenn die Anteile an der Schweizerischen Börse gehandelt werden.
Nach Meinung des Regierungsrates könnten so aufwändige Bewilligungsverfahren vermieden werden. Zudem liege eine solche Lockerung im Bereich der Kapitalanlage auch im volkswirtschaftlichen Interesse.
Die bisher geltende Vorschrift, wonach Ausländer als eingesetzte Erben die geerbte Liegenschaft innert zwei Jahren zu veräussern hatten, wenn die Voraussetzungen zum Erwerb von Grundstücken nicht erfüllt waren, führte in vielen Fällen zu stossenden Ergebnissen.
Der Regierungsrat unterstützt daher eine Lockerung der Gesetzgebung in dem Sinne, dass inskünftig der Einzelfall zu entscheiden ist.