Ja zum Ausstieg aus der Düngung mit Klärschlamm

14.08.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Vorschlag, ab 1. Oktober 2005 auf die Verwendung von Klärschlamm als Dünger zu verzichten.

In den vergangenen Jahrzehnten sind in der Schweiz etwa 40 Prozent des Klärschlammes als Dünger eingesetzt worden. Die ökologischen Bedenken sind in den letzten Jahren gestiegen: Klärschlamm enthält zwar Pflanzennährstoffe wie Phosphor und Stickstoff, aber auch Schadstoffe und Krankheitserreger, die aus Industrie, Gewerbe und Privathaushalten stammen und die mit dem Abwasser in die Kläranlagen gelangen. Weil Klärschlamm damit auch die Qualität der Böden und des Grundwassers gefährden kann, soll künftig auf eine Verwendung als Dünger in der Landwirtschaft verzichtet werden. Mit der vorgeschlagenen Revision der Stoffverordnung sieht der Bundesrat einen schrittweisen Ausstieg aus der Düngung mit Klärschlamm vor: ab 1. Januar 2003 Verbot der Klärschlammverwertung auf Futter- und Getreideflächen, ab 1. Oktober 2005 auch auf allen anderen landwirtschaftlichen Flächen.
 
Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Verordnungsrevision. Er weist in seiner Vernehmlassungsantwort darauf hin, dass die von vielen befürchteten Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch die Düngung mit Klärschlamm wissenschaftlich nur zum Teil begründet sind und eine direkte Schädigung von Pflanze, Tier oder Mensch bisher nicht nachgewiesen werden konnte. Mit dem nun vorgeschlagenen Verbot werde aber dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen, und es könne sichergestellt werden, dass das Image von anderen wertvollen Recyclingdüngern, wie zum Beispiel Kompost, nicht gefährdet wird. Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, dass die Verwertung von qualitativ guten Grünabfällen in Form von Kompost als Bodenverbesserer und Dünger langfristig sichergestellt wird, denn dadurch können Kreisläufe geschlossen werden.

Er weist weiter darauf hin, dass im Kanton Solothurn die Inhaber der Abwasserreinigungsanlagen diesen sich seit einiger Zeit abzeichnenden Änderungen in der Klärschlammentsorgung bereits weitgehend Rechnung getragen haben. Die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes hat im Kanton seit dem Jahr 2001 laufend abgenommen. Wurde früher rund die Hälfte des anfallenden Klärschlammes im Kanton landwirtschaftlich verwertet, war es im Jahr 2001 bereits nur noch ca. ein Drittel mit weiterhin abnehmender Tendenz.

Im Kanton Solothurn stehen bereits ab 2003 die notwendigen Anlagen zur Verfügung, um allen Klärschlamm, der im Kanton anfällt, zu verbrennen.