Ja zur Streitwertgrenze bei Konsumentenschutzverfahren
28.08.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement die geplante Erhöhung der Streitwertgrenze in Verfahren des Konsumentenschutzes und des unlauteren Wettbewerbs.
Mit der geplanten Änderung der bundesrätlichen Verordnung über die Streitwertgrenze in Verfahren des Konsumentenschutzes und des unlauteren Wettbewerbs soll für Rechtsstreitigkeiten zwischen Konsumenten und Anbietern ein einfaches und rasches Verfahren bis zu einem Streitwert von 20'000 Franken (statt wie bis anhin 8'000 Franken) vorgeschrieben werden. Der Regierungsrat begrüsst diese Aenderung und hofft, dass mit dieser Massnahme eine bessere Durchsetzung der Konsumentenrechte erreicht werden kann.
Ein einfaches und rasches Gerichtsverfahren lasse sich mit dem geltenden kantonalen Verfahrensrecht auch unter der Geltung der neuen Streitwertgrenze verwirklichen.