Kantonsrat: Voranschlag 2003 auf Kurs

16.08.2002 - Solothurn – Die Finanzkommission des Kantonsrates (FIKO) hat sich an ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause schwergewichtig mit den kurz bis langfristigen Finanzperspektiven des Kantons Solothurn befasst. Sie liess sich vom Finanzdirektor über den Stand der Budgetierung 2003, durch das DBK über die Kostenentwicklung der ausserkantonalen Schulgelder sowie mit den jeweiligen Organen über die Anlagepolitik bei der Kantonalen Pensionskasse Solothurn (PKS) und der Solothurnischen Gebäudever-sicherung (SGV) orientieren. Die Kommission stimmte der Statutenänderung der staatlichen Pensionskasse PKS zu.

Voranschlag 2003 auf Kurs
Unter dem Präsidium von Kantonsrat Hansruedi Wüthrich (FdP, Lüterswil) konnte die FIKO aus dem Munde von Finanzdirektor Christian Wanner zur Kenntnis nehmen, dass trotz der unerfreulichen äusserlichen und daher nicht beeinflussbaren Umstände das Budget 2003 auf Kurs ist. Dem Regierungsrat wird es demnach gelingen, die Vorgaben der FIKO weitgehenst zu erfüllen. Die FIKO wird ihre Budgetberatungen in der zweiten Hälfte des Monats Oktober abhalten.

Entwicklung der ausserkantonalen Schulgelder und der Bildungsausgaben
Bildungsdirektorin Ruth Gisi und Departementssekretär Martin Kaiser war es daran gelegen, der FIKO ausführlich über die Entwicklung der Ausgaben des Departementes in den Jahren 1998 bis 2002 sowie die längerfristige Perspektive bis 2010 aufzuzeigen. Der Anteil des DBK am Bruttoaufwand der Staatsrechnung ist in den letzten fünf Jahren stabil (Voranschlag 2002: 19 Prozent) geblieben, während in der gleichen Zeitspanne die Hochschulbeiträge und ausserkantonalen Schulgelder als Kostentreiber um 50 bzw. 57 Prozent oder von 30 auf 60 Mio Franken zugenommen haben. Das effektive Budgetwachstum des DBK beträgt 4 Mio Franken bei 10 Prozent mehr Schülerinnen und Schülern auf allen Stufen. Die Schülerzahlen an der Volksschule blieben jedoch stabil. Die zusätzlichen Lasten werden vom Kanton alleine finanziert und machen 8 – 10 Prozent der gesamten Bildungsausgaben aus. Wenig erfreulich aus finanzieller Sicht sind Prognosen bis zum Jahre 2010 vor allem im Bereich der ausserkantonalen Schulbesuche. Die Belastungen für den Kanton dürften um weitere 34 Mio Franken zunehmen. Die Finanzkommission wird ihm Rahmen der Beratungen des Voranschlages 2003 und des Finanzplanes auf die Entwicklung der Kosten zurückkommen. Das gilt auch für die düsteren Aussichten im Gesundheitsbereich, dessen Kosten weitgehend exogen, d.h. fremdbestimmt sind. Auch wenn der Neue Finanzausgleich des Bundes eine gewisse Entlastung bringt, wird der Kanton nicht darum herumkommen, bei den beeinflussbaren Ausgaben Prioritäten zu setzen, wenn er nicht eine Zunahme der Verschuldung oder eine Erhöhung der Steuern in Kauf nehmen will.
 
Ja zur Statutenänderung der Pensionskasse
In der Finanzkommission blieb die Änderung der Statuten der Kantonalen Pensionskasse Solothurn unbestritten. Sie bringt dem Kanton während fünf Jahren eine finanzielle Entlastung von jährlich maximal 7 Mio Franken und beinhaltet die Umsetzung der SO+ Massnahmen Nr. 33 und 34. Mit Befriedigung hat die FIKO zur Kenntnis genommen, dass die Verhandlungen des Regierungsrates mit den Personalverbänden dazu geführt haben, dass diese nun ihren Delegierten die Statutenänderung doch noch zur Annahme empfehlen können. Die dramatischen Kurseinbrüche an der Börse, die nicht ohne Folgen für die institutionellen Anleger bleiben, haben die FIKO bewogen, sich von den zuständigen Organen und dem Experten der Kantonalen Pensionskasse Solothurn und der Solothurnischen Gebäudeversicherung über die Auswirkungen auf die Anlagestrategie orientieren zu lassen. Die FIKO konnte dabei erfahren, dass die Entwicklungen an der Börse von den Anlagegremien laufend verfolgt und die als notwendig erachteten Korrekturen vorgenommen werden. So ist die Anlagestrategie der PKS in den Jahren 1993, 1996 und 1999 überprüft worden. Bei der Anlagepolitik der Pensionskasse gilt es insbesondere die Einflussfaktoren der Risikofähigkeit wie Wertschwankungsreserven, versicherungstechnischer Fehlbetrag, Renditeziel von mindesten 5,7 Prozent und den Anlagehorizont zu berücksichtigen. Die FIKO konnte sich in den Gesprächen überzeugen, dass die zuständigen Organe ihre Verantwortung nach BVG wahrgenommen haben und auch weiterhin wahrnehmen.
 
Voraussetzungen für die Dringlichkeit von Nachtrags- und Zusatzkrediten werden klarer umschrieben
Auf Veranlassung der Finanzkommission hat das Finanzdepartement Richtlinien ausgearbeitet, welche die Voraussetzungen für die Bewilligung von dringlichen Nachtrags- und Zusatzkrediten neu umschreibt. Sind diese nicht gegeben, ist der Kreditbewilligung auf dem ordentlichen Wege mittels Kantonsratsvorlage einzuholen. Die FIKO verlangt insbesondere, dass die in der Finanzhaushaltsverordnung festgelegten Voraussetzungen für den Dringlichkeitsweg eingehalten werden. Sie will so verhindern, dass die Budgethoheit des Kantonsrates mit dringlichen Nachtragskrediten faktisch umgangen wird. Die FIKO konnte sich den im Exposé dargelegten Voraussetzungskriterien anschliessen. Der Regierungsrat wird nun entsprechende Weisungen an die Departemente erlassen.