Regierungsrat für liberaleres Embryonenforschungsgesetz
21.08.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat spricht sich in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Gesundheit für ein liberaleres Embryonenforschungsgesetz aus. Er erachtet die vorgesehene gesetzliche Regelung der Forschung an überzähligen Embryos und embryonalen Stammzellen als notwendig. Er begrüsst die strenge Regelung der Gewinnung der embryonalen Stammzellen, nimmt aber bei der Forschung eine liberalere Haltung ein. Zudem verlangt der Regierungsrat eine Regelung zur Patentierbarkeit von Stammzellen.
Die Problematik der Forschung an embryonalen Stammzellen ergibt sich aus deren Ursprung und nicht aus den Stammzellen oder deren Verwendung. Aus der Forschung an embryonalen Stammzellen entsteht keine Gefahr für Leib und Leben und die Menschenwürde ist nicht tangiert, da die Stamm-zellen die Verbindung zur Menschenwürde verlieren, sobald sie in der Kultur etabliert sind. Aus diesem Grund ist der Regierungsrat gegen eine strenge Reglementierung der Verwendung in der Forschung.
Die Forschung mit den Stammzellen wird in manchen Fällen zu therapeutischen und anwendbaren Stammzellen oder deren Produkten führen. Viele Patienten sollen davon profitieren können. Es ist deshalb - nach Meinung des Regierungsrates - notwendig, einen Handel mit den Stammzellen zu erlauben. Ein Hinweis auf eine allfällige therapeutische Anwendung der Stammzellen oder deren Produkte vermisst er im vorliegenden Gesetzesentwurf. Therapeutisches Klonen soll nach dem Willen des Regierungsrates nicht ausgeschlossen werden.
Vermisst wird vom Regierungsrat im Gesetzesentwurf ebenfalls eine Regelung der Patentierbarkeit von embryonalen Stammzellen. Dabei wäre zwischen Entdeckung und Erfindung zu unterscheiden. Nur die Verfahren (genetische Konstrukte oder spezifische Eigenschaften von Stammzellen und deren Produkten) sollten zu einem Patent zugelassen werden, nicht aber die Zellen als solche.
Für eine erfolgreiche Forschung braucht es einen gewissen Vorrat an Stammzellen sowie einen Handel. Ausserdem scheint es sinnvoll, standardisierte Zelllinien mit bestimmten Eigenschaften zu etablieren und sie in verschiedenen Forschungsprojekten einzusetzen. Dazu ist es wichtig, dass die Forschungsresultate von verschiedenen Laboratorien miteinander verglichen werden. Dazu müssen Materialien und Methoden den anderen Laboratorien zur Verfügung gestellt und evtl. Stammzellen ausgetauscht werden. Die Stammzellgewinnung soll daher nicht auf ein konkretes Forschungsprojekt beschränkt werden.