Regierungsrat gegen zweite Gotthardröhre

21.08.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat hat sich in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Strassen gegen den Bau einer zweiten Gotthardröhre (Parlamentarische Initiative Giezendanner) ausgesprochen. Er befürwortet die Einhaltung des Alpenschutzartikels sowie die Zielsetzungen der schweizerischen Verlagerungspolitik.

Im Auftrag der Verkehrskommission des Nationalrates führt das Bundesamt für Strassen zur Zeit eine Vernehmlassung über den Bau eines zweiten Gotthardstrassentunnels durch. Damit verbunden wäre eine Verfassungsänderung, indem Art. 84 Absatz 3, über den Alpenschutzartikel eine weitere Ausnahmebestimmung (zweiter Strassentunnel zwischen Göschenen und Airolo) erfordert. Der Regierungsrat lehnt dieses Ansinnen mit der Begründung ab, dass der Alpenschutzartikel nicht "durchlöchert" werden sollte.

Eine zweite Gotthardröhre bringe zwangsläufig Mehrverkehr und die grossen NEAT-Investitionen wären damit insofern bedroht, dass die angestrebte Umlagerungspolitik scheitern könnte. Die wenigen Stauwochenende dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kapazität am Gotthard im Normalbetrieb auch auf längere Zeit ausreichend sei.