Vernehmlassung zur definitiven Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung eröffnet

22.08.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat schickt eine umfassende Vorlage, welche die definitive Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV) zum Gegenstand hat, in die Vernehmlassung. Die Hauptanliegen der Vorlage sind: Konsequente Verknüpfung von Finanzen und Leistungen bei der Steuerung und Planung aller staatlichen Aktivitäten und Ausrichtung derselben auf Wirkungen sowie die Aufrechterhaltung des Gewaltenteilungsgleichgewichts bei den unter WoV veränderten Rahmenbedingungen. Mit der Vorlage soll eine moderne, auf die Bürgerinnen und Bürger ausgerichtete Verwaltungsführung ermöglicht werden. Die Vernehmlassung dauert bis Ende November 2002.

Der bisher auf einer Versuchsverordnung basierende WoV-Versuch soll in ein Definitivum umgewandelt werden. Mit der Vorlage der entsprechenden Regelungsentwürfe auf Verfassungs- und Gesetzesstufe erfüllt der Regierungsrat einen Auftrag, den ihm der Kantonsrat im Juni 2000 nach Kenntnisnahme eines externen Evaluationsberichts zum WoV-Versuch erteilt hat.

Innovatives, umfassendes Gesetzgebungskonzept
Die Einführung von WoV bedingt Änderungen auf Verfassungsstufe. Kernstück ist dabei die verfassungsmässige Verankerung der Leitsätze von WoV (Globalisierung der Budgetierung; Koppelung von Leistungen und Finanzen; Verpflichtung auf wirkungsorientiertes Handeln und Dienstleistung an der Öffentlichkeit) und damit einhergehend die Ordnung der Kompetenzen von Kantonsrat bei der Planung und Budgetierung der Staatstätigkeit. Die Vorlage sieht vor, dass sich die Aufgabe des Kantonsrates auf die Vorgabe der politischen Richtung, d.h. der Wirkungsziele des staatlichen Handelns, konzentriert, während der Regierungsrat die dafür erforderlichen Massnahmen zu treffen hat und die Leistungen bestimmt, welche zu diesem Zwecke zu erbringen sind. Der Kantonsrat bestimmt das Was, der Regierungsrat das Wie. Ebenfalls auf Verfassungsstufe eingeführt werden soll ein neues Volksrecht, die Globalbudgetinitiative. Mit der Globalbudgetinitiative können 1‘500 Stimmberechtigte oder 5 Einwohnergemeinden Einfluss nehmen auf die zukünftige Ausgestaltung des Leistungsauftrags und die finanziellen Mittel einer Verwaltungsstelle.

.... Ein Gesetz regelt die gesamte Verwaltungsführung
Einen wesentlichen Bestandteil der Vorlage stellt das neu zu schaffende Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung dar. Gemeinsames Ziel dieser Vorschriften ist die wirkungsorientierte Führung der Verwaltung durch die politischen Behörden. Dieser Erlass bringt die flächendeckende Einführung der WoV und verknüpft die inhaltliche Verwaltungsführung, die bisher im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz geregelt war, mit der finanziellen Steuerung. Verwaltungsführung wird dabei umfassend verstanden als die direkte und indirekte Steuerung des Verwaltens durch Regierungs- und Kantonsrat nach den diesen je gewaltenteilig zustehenden Kompetenzen.

Ebenfalls im WoV-Gesetz verankert ist der Grundsatz, dass die Verwaltungsführung wirkungsorientiert erfolgen soll, d.h. durch Setzen von Zielen und Leistungsvorgaben sowie durch Messung der Wirkungen und Ergebnisse.

Mit dem WoV-Gesetz kann die heutige Finanzhaushaltsverordnung abgelöst werden. Die wichtigsten Bestimmungen zum Finanzhaushaltsrecht werden auf Gesetzesstufe angehoben und den Erfordernissen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung angepasst (bspw. die Bewilligung von Saldovorgaben – Saldo von Aufwand und Ertrag – anstelle von Bruttokrediten im Rahmen des Voranschlags; Führen einer Kosten- und Leistungsrechnung etc.).

Ein weiterer grosser Abschnitt im WoV-Gesetz ist den Aufgaben und der Stellung der Finanzkontrolle gewidmet. Der Reformprozess unter WoV macht eine Verstärkung der Finanzkontrolle erforderlich. Ihre Prüfungstätigkeit wird sich vermehrt auf die Leistungs- und Wirkungsseite verlagern. Mit der Stärkung der Finanzkontrolle, der Aufgabenausweitung und der Betonung ihrer Unabhängigkeit von Regierung und Parlament soll den neuen Anforderungen unter WoV Rechnung getragen werden.

... Novum: Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung
Mit dem Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung betritt der Kanton Solothurn Neuland: Er verzichtet bewusst auf die traditionelle Gliederung der Verwaltungsführung in die Bereiche Aufgaben, Organisation, Personal, Finanzen und Finanzkontrolle und die Schaffung gesonderter Rechtsgrundlagen für jeden Bereich. Stattdessen schlägt der Regierungsrat ein integratives Konzept vor und untermauert damit einen der zentralen WoV-Grundsätze, wonach Wirkungen, Leistungen und Finanzen untrennbar miteinander verknüpft sind und nur zusammen geplant, gesteuert und umgesetzt werden können. Was sachlich nicht isoliert abgewickelt werden kann, soll auch in der Gesetzgebung nicht in separaten Erlassen getrennt geregelt werden.

Ausgeklammert in der WoV-Gesetzgebung werden nur die Aufbauorganisation der Verwaltung und das Personalrecht, soweit das Rechtsverhältnis zwischen dem Kanton und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darin geregelt ist (Dienstverhältnis).

Bessere Steuerungsmöglichkeiten für die Behörden – Kundenfreundliche Verwaltung für den Bürger
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit der Gesetzesvorlage die Grundlage für eine effiziente und wirkungsorientierte neue Ausrichtung der Verwaltungstätigkeit geschaffen worden ist und die Steuerungsgewinne, welche die WoV mit sich bringt, fair zwischen den drei Gewalten und dem Volk verteilt werden. Von einer wie in der Vorlage vorgesehenen Umsetzung der WoV würden alle profitieren:

  • Die Verwaltung erhält einen grösseren Handlungsspielraum beim Vollzug der ihr von den Behörden und dem Volk übertragenen Aufgaben.
  • Die Behörden erhalten wirksamere Steuerungs- und Planungsinstrumente, indem sie nicht nur auf die Finanzseite, sondern auch auf die zu erzielenden Wirkungen und die zu erbringenden Leistungen Einfluss nehmen können.
  • Das Volk erhält mit der Globalbudgetinitiative ebenfalls erweiterte Steuerungsmöglichkeiten.
  • Durch die Wirkungsorientierung kann die Verwaltungstätigkeit stärker als bisher an den Bedürfnissen der Steuerzahler ausgerichtet werden. Die Kunden- und Bürgerfreundlichkeit nimmt zu.

Die von der Regierung eröffnete Vernehmlassung dauert bis Ende November 2002.