0848 112 112: Neue Notfallarzt-Nummer im Kanton Solothurn

18.12.2002 - Solothurn - Unter der Nummer 0848 112 112 erfährt der Anrufende ab dem 1. Januar 2003 den Namen und die Telefonnummer des zuständigen Notfallarztes. Diese Neuregelung mit einer einheitlichen Telefonnummer gilt ab diesem Datum für das ganze Kantonsgebiet.

Ab dem 1. Januar. 2003 kann der Notfallarzt im ganzen Kanton Solothurn einheitlich unter der Nummer 0848 112 112 in Erfahrung gebracht werden. Bei der Wahl dieser Telefonnummer wird der Anrufende mit der Alarmzentrale der Polizei Kanton Solothurn verbunden, wo ihm mitgeteilt wird, wer der zuständige Notfallarzt ist. Falls es die Umstände erlauben, kann auf Wunsch des Anrufenden die Verbindung zum Notfallarzt direkt hergestellt werden.

Die Organisation des ärztlichen Notfalldienstes obliegt den regionalen, ärztlichen Notfalldienst-Organisationen. Bis anhin waren diese auch verantwortlich für die Organisation der Auskunftsstelle. Die unterschiedliche Qualität der Auskunftsstellen gab immer wieder Anlass zu Diskussionen. Aus diesem Grund haben die Gesellschaft der Ärztinnen und Ärzte des Kantons Solothurn und das Gesundheitsamt beschlossen, eine zentrale Auskunftsstelle aufzubauen. Die Alarmzentrale wird ab dem 1. Januar 2003 diese Aufgabe für den ganzen Kanton übernehmen.

Bei Notfällen ist immer zuerst die Telefonnummer der Praxis des Hausarztes zu wählen. Falls dieser nicht erreichbar ist, erfährt der Anrufende über den Telefonbeantworter die Nummer des Stellvertreters des Hausarztes. Falls auch dieser nicht erreichbar ist, wählt der Anrufende die Notfallnummer 0848 112 112. Der Notfallarzt seinerseits gewährleistet während seines Dienstes die Erreichbarkeit rund um die Uhr unter der auf der Alarmzentrale registrierten Nummer.

Die Qualität der Auskunftsstelle hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Anrufenden müssen klare Angaben über ihren Standort machen, damit Ihnen der in dieser Region zuständige Notfallarzt genannt werden kann. Die Notfallärzte ihrerseits garantieren ihre Erreichbarkeit über die der Alarmzentrale mitgeteilte Nummer. Die Auskunftsstelle ist für die korrekte Vermittlung des entsprechenden Notfallarztes zuständig. Mittels einer Qualitätskontrolle werden die Beteiligten allfällige Fehlleistungen erfassen, auswerten und entsprechende Massnahmen treffen.