Entsorgung von Strassensammlerschlämmen - Neue Vorschriften
18.12.2002 - Solothurn - Das Amt für Umwelt hat eine neue Richtlinie über die Schonung natürlicher Ressourcen wie Sand und Kies, aber auch von Deponieräumen erlassen.
In der Vollzugshilfe des Bundes für die "Entsorgung von Strassensammlerschlämmen und Strassenwischgut" vom Mai 2001 interpretiert das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) die rechtskonforme Umsetzung des Verwertungsgebotes für diese Abfälle. Danach müssen Strassensammlerschlämme verwertet werden, wenn im Umkreis von 30 km Luftlinie eine entsprechende Anlage, zu einem wirtschaftlich tragbaren Preis, die Schlämme aufbereitet und den mineralische Anteil (Sand und Kies) der Verwertung zuführt.
Diese Bedingungen sind für den Kanton Solothurn erfüllt. Bereits heute ist der Kanton mit Anlagen abgedeckt, welche Strassensammlerschlämme verwerten. Im nächsten Jahr kommen weitere dazu. Der Annahmepreis in den Aufbereitungsanlagen für Strassensammlerschlämme ist nicht höher als für die bisherige Entwässerung und Ablagerung auf Solothurnischen Reaktordeponien. Die Verwertung des mineralischen Anteils ist sichergestellt.
Die BUWAL-Vollzugshilfe fordert im weiteren, dass pro Normalschacht von 300 Litern in der Regel ca. 100 Liter Schlamm zu entsorgen sind. Andernfalls werden beim Abpressen und Rückspülen von Überstandswasser aus dem Saugwagen schadstoffhaltige Feinstoffe in den Schacht und damit in die Kanalisation gespült. Diese Massnahme dürfte eine Kostensteigerung zur Folge haben, da bisher oft deutlich weniger Schlamm abgeführt wurde. Trotzdem empfiehlt das Amt für Umwelt den Gemeinden die Strassenschächte regelmässig zu leeren und zu reinigen, Andernfalls gelangt Sand und Kies in die Kanalisation, wo diese durch Abrieb und Anbackungen Schäden verursachen.
Das Amt für Umwelt fordert die Gemeinden auf, die neuen Regeln umzusetzen und damit natürliche Ressourcen wie Sand und Kies, aber auch Deponieraum zu schonen.