Informations- und Datenschutzgesetz – Merkblatt für die Bürger
13.12.2002 - Solothurn – Welche Rechte habe ich als Bürgerin oder Bürger, wenn ich von den Behörden Informationen erhalten möchte und wie muss ich dabei vorgehen? Diese – und viele andere - Fragen beantwortet der Beauftragte für Information und Datenschutz des Kantons in einem Merkblatt, das er eigens für die interessierte Oeffentlichkeit verfasst hat. Das neue Informations- und Datenschutzgesetz tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
Welche Rechte habe ich als Bürgerin oder Bürger, wenn ich von den Behörden Informationen erhalten möchte und wie muss ich dabei vorgehen? Diese Fragen beantwortet das Merkblatt "Ihre Rechte nach dem Informations- und Datenschutzgesetz", welches Daniel Schmid, Beauftragter für Information und Datenschutz des Kantons Solothurn, herausgibt.
Das Merkblatt liegt ab sofort bei den Einwohnergemeinden auf. Exemplare können aber auch direkt beim Informations- und Datenschutzbeauftragten bestellt werden. (Daniel Schmid, Informations- und Datenschutzbeauftragter, Amthaus 2, 4502 Solothurn).