Kantonsrat: Justizkommission (JUKO): Drei Vorlagen gutgeheissen

09.12.2002 - Solothurn – Die Justizkommission des Kantonsrates (JUKO) hat unter der Leitung von Herbert Wüthrich (SVP, Gerlafingen) drei Vorlagen zuhanden des Kantonsrates vorberaten, nämlich eine Änderung der Gebühren bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK), eine finanzielle Beteiligung an den polizeilichen Kooperationszentren in Genf und Chiasso sowie die befristete Weiterführung von Stellen auf dem kantonalen Untersuchungsrichteramt.

Zugestimmt hat die JUKO verschiedenen Gebührenänderungen bei der Motorfahrzeugkontrolle. Die Gebühren der MFK werden verursachergerecht und kostendeckend erhoben und sollen nun dem gesamtschweizerischen Mittel angepasst werden. So soll nebst einigen Erhöhungen beispielsweise die Gebühr für das Ausstellen eines internationalen Führerausweises und die Tagesbewilligung für alle Kategorien von 100 auf 50 Franken gesenkt werden. Gleichzeitig wird die Gebühr von 65 Franken für den Führerausweis in Kreditkartenformat (FAK) eingeführt, welcher ab 1. April 2003 erhältlich sein wird. Für Besitzer eines alten Führerausweises ist der Umtausch nicht obligatorisch.

Nur mit Vorbehalten sagte die JUKO Ja zur finanziellen Beteiligung an den polizeilichen Kooperationszentren in Genf und Chiasso. Die verstärkte Mobilität und neue technische Möglichkeiten führen zu einer zunehmenden Internationalisierung der Kriminalität. Fahndungserfolge hängen von einem raschen Informationsaustausch und einem raschen Handeln vor Ort ab. Für die enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Polizei- und Zollbehörden wurden vom Bundesrat nun zwei gemeinsame Kooperationszentren in Genf und Chiasso mit einem Gesamtbetriebskostenaufwand von 5,2 Mio. Franken geschaffen. Die Kantonsbeteiligungen richten sich nach den jeweiligen Bevölkerungszahlen.
Der Anteil des Kantons Solothurn würde 60'500 Franken betragen und soll gemäss Vorlage über das bereits bewilligte Globalbudget abgewickelt werden. Da die Kantone nicht zur Zahlung verpflichtet werden können und derzeit (Stand 9.10.2002) vier Kantone, darunter der Kanton Zürich, die Leistung von Beiträgen ablehnen, konnte eine Minderheit der JUKO dieser Vorlage nicht zustimmen. Nach eingehender Diskussion wurde der Beschlussesentwurf in dem Sinn abgeändert, dass der finanziellen Beteiligung nur zugestimmt wird, wenn sich mindestens 20 Kantone beteiligen.
Zugleich soll die finanzielle Beteiligung des Kantons Solothurn für fünf Jahre befristet werden. Der Kanton soll nach diesen fünf Jahren den für ihn aus diesem Betrieb der Kooperationszentren resultierenden Nutzen überprüfen. Die Kommission stimmte dem bereinigten Beschlussesentwurf mit 11 : 2 Stimmen zuhanden des Kantonsrates zu.

Unbestritten war die Vorlage zur befristeten Weiterführung von Stellen auf dem kantonalen Untersuchungsrichteramt. Fünf bis Ende 2003 befristete Stellen bei der Abteilung "Wirtschaftsdelikte" des kantonalen Untersuchungsrichteramtes sollen im Hinblick auf die bevorstehende Reform der Strafverfolgung beibehalten werden.
Im Rahmen der Reform (Wechsel vom Untersuchungsrichter- zum Staatsanwaltsmodell) soll auch die personelle Dotierung der Strafverfolgungsbehörden definitiv geregelt werden. Die befristeten Stellen beim Untersuchungsrichteramt müssen deshalb bis zum Inkrafttreten der Reform der Strafverfolgung voraussichtlich bis zum 1. August 2005 weitergeführt werden. Die gegenwärtige und absehbare Geschäftslast des Untersuchungsrichteramtes, insbesondere der Abteilung Wirschaftsdelikte, erlaubt einen Verzicht auf die Weiterführung nicht und hat keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen, da die Kredite in den Voranschlägen seit 1997 bereits enthalten sind.